Historisches Fischerhaus steht zum Verkauf: Die Stadt Lohr am Main sucht ein überzeugendes Konzept für die Entwicklung der Innenstadtimmobilie

Historisches Fischerhaus steht zum Verkauf: Die Stadt Lohr am Main sucht ein überzeugendes Konzept für die Entwicklung der Innenstadtimmobilie

LOHR AM MAIN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART - Das Fischerhaus in der Großen Kirchgasse 3+5 steht zum Verkauf. Die Stadt Lohr a.Main bietet die zentral gelegene historische Innenstadtimmobilie als Entwicklungs- und Sanierungsobjekt an und sucht einen Erwerber mit einer überzeugenden Perspektive für die zukünftige Nutzung und Entwicklung des Standorts.
Vortragabend der Unteren Naturschutzbehörde: Die Mistel ist eine echte Gefahr für Streuobstwiesen

Vortragabend der Unteren Naturschutzbehörde: Die Mistel ist eine echte Gefahr für Streuobstwiesen

LOHR AM MAIN - Die Stadt Lohr und die Streuobstberatung der Unteren Naturschutzbehörde Main-Spessart laden alle Interessierten zum Vortragsabend „Mistel – Gefahr für unsere Streuobstwiesen“ am Donnerstag, 24. September 2026, um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal im Neuen Rathaus in Lohr ein.
Stadtbibliothek Lohr a.Main erhält „Lesezeichen“ des Bayernwerks und 1.000 Euro für neue Medien

Stadtbibliothek Lohr a.Main erhält „Lesezeichen“ des Bayernwerks und 1.000 Euro für neue Medien

LOHR AM MAIN - Die Stadtbibliothek Lohr a.Main wurde mit dem „Lesezeichen 2026“ der Bayernwerk Netz GmbH ausgezeichnet. Mit dem Preis würdigt das Unternehmen das besondere Engagement öffentlicher Bibliotheken für die Leseförderung und unterstützt die Bibliothek mit einem Preisgeld in Höhe von 1.000 Euro.
Aufgrund der akuten Brandgefahr: Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Lohr am Main

Aufgrund der akuten Brandgefahr: Absolutes Verbot von offenem Feuer im Gebiet der Stadt Lohr am Main

LOHR AM MAIN - Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Lohr am Main ab dem 22.06.2026 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Stadt Lohr am Main angeordnet.
Aufgrund akuter Brandgefahr verhängt Lohr am Main ein absolutes Verbot von offenem Feuer im Stadtgebiet

Aufgrund akuter Brandgefahr verhängt Lohr am Main ein absolutes Verbot von offenem Feuer im Stadtgebiet

LOHR AM MAIN - Gemäß Art. 38 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) in Verbindung mit §§ 23, 24 der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) wird wegen der bestehenden akuten Brandgefahr durch die Stadt Lohr a.Main ab dem 23.05.2026 bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Stadt Lohr a.Main angeordnet.