BAYERN – Seit 50 Jahren können sich Schwangere in Bayern mit ihren Fragen an staatlich anerkannte Schwangerschaftsberatungsstellen wenden – kostenfrei und anonym.
Zum Jubiläum hat das Bayerische Sozialministerium rund 200 Fachkräfte in die Münchner Residenz geladen. Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf eröffnete die Feierlichkeiten mit einem Grußwort.
Darin betonte Scharf: „Familien haben in Bayern Priorität. Seit einem halben Jahrhundert sind die Beratungsstellen für die Menschen da. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hören zu und geben Halt. Sie helfen bei Fragen zu Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und Kleinkindalter. Sie unterstützen in schwierigen Situationen, die aussichtslos erscheinen. Schwangere Frauen, die mit dem Gedanken ringen, eine Abtreibung vorzunehmen, befinden sich in einer außerordentlich schwierigen Situation und brauchen bestmögliche Hilfe und eine ergebnisoffene Beratung. Die Beratungsstellen sind unverzichtbar – ihr Beitrag verdient höchste Anerkennung.“
Ministerin Scharf hob außerdem hervor: „Ich stehe zum Schutz von Mutter und Kind. Ich habe hier eine ganz klare Position: Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben. Ein ungeborenes Kind hat keine Stimme und muss geschützt werden. Das Grundgesetz schützt jedes Leben, auch das ungeborene. Gleichzeitig ist eine Schwangere möglicherweise in einer schwerwiegenden Konflikt- und Ausnahmesituation. Der Paragraf § 218 StGB ist ein sorgsam austarierter Kompromiss zur Selbstbestimmung der Frau und zum Schutz des ungeborenen Lebens, der seit Jahrzehnten gut funktioniert und für gesellschaftlichen Frieden sorgt. An ihm dürfen wir nicht rütteln.“
In Bayern gibt es 128 staatlich anerkannte Beratungsstellen in kommunaler und freier Trägerschaft. Zusätzlich fördert das Bayerische Sozialministerium weitere 22 katholische Schwangerschaftsberatungsstellen. Ob psychosoziale Beratung bei medizinischen Fragen, rechtlichen Themen oder persönliche Gedanken rund um Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt – in der Schwangerschaftsberatung bekommen alle Fragen Raum. Die Unterstützung geht nach der Geburt weiter. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiten Frauen, Männer und Familien bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Die Fachkräfte unterliegen der Schweigepflicht. Je nach Situation beziehen sie gezielt weitere Unterstützung ein, etwa medizinische, psychologische oder juristische Fachkräfte.
Nähere Informationen finden Interessierte unter: Schwangerschaftsberatung in Bayern: Hilfe und Infos
https://www.stmas.bayern.de/themen/schwangerschaft/
Das Foto zeigt Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf bei der Festrede zum 50. Jubiläum der staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstellen.
Foto: StMAS/ Nötel

