ASCHAFFENBURG / SCHWEINFURT – Seit den frühen Morgenstunden durchsuchen rund 180 Einsatzkräfte des Zolls insgesamt 17 Wohn- und Geschäftsräume in den Bundesländern Bayern und Hessen. Unterstützt werden sie hierbei auch durch Einsatzkräfte der Kriminalpolizei Aschaffenburg.
Das gemeinsame Verfahren der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt richtet sich gegen insgesamt vier männliche Beschuldigte im Alter von 30 bis 72 Jahren mit deutscher, albanisch-griechischer, mazedonischer und deutsch-russischer Staatsangehörigkeit. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt im Raum Aschaffenburg.
Den unterfränkischen Unternehmern wird die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, das Einschleusen von Ausländern sowie der Betrug zu Lasten der Sozialkasse des Gerüstbaus vorgeworfen. Angaben zur Schadenshöhe können aufgrund der laufenden Ermittlungen zum aktuellen Zeitpunkt nicht gemacht werden.
Im Fokus der Ermittler stehen heute auch Zeugenvernehmungen der ausländischen Arbeitskräfte. Die bisherigen Ermittlungen ergaben den Verdacht, dass die überwiegend aus Südosteuropa stammenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von den Beschuldigten ohne die hierfür notwendige Erlaubnis an andere Unternehmen der Baubranche verliehen wurden. Hinzu kommt, dass ein Teil der Arbeitskräfte mutmaßlich nicht legal in Deutschland arbeiten durfte, da ihnen die erforderliche Arbeitserlaubnis fehlte.
Im Rahmen der Durchsuchungen konnten die Beamtinnen und Beamten bereits umfangreiche Beweismittel sicherstellen, darunter auch Computer und Smartphones. Außerdem wurden von den Einsatzkräften fünf Arbeitskräfte aus Südosteuropa angetroffen, die sich illegal in Deutschland aufhalten sollen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Würzburg und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an. Nähere Angaben können zurzeit nicht gemacht werden.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Hintergrundinfos:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ermittelt unter anderem wegen illegaler Arbeitnehmerüberlassung. Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Verleiher) seine Arbeitskraft (Leiharbeitnehmer) an ein anderes Unternehmen (Entleiher) zur Erbringung einer Arbeitsleistung verleiht. Arbeitgeber benötigen eine Erlaubnis, wenn sie Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer an andere Unternehmen verleihen wollen. Sind sie während des Verleihs nicht im Besitz einer solchen Erlaubnis, handelt es sich um eine illegale Arbeitnehmerüberlassung. Eine Verleih-Erlaubnis wird von der Agentur für Arbeit erteilt.

