WÜRZBURG / INNENSTADT – Zwei Männer und drei Jugendliche wurden am Dienstag nach mehreren Ladendiebstählen in der Innenstadt festgenommen. Ein Richter hat am Mittwoch Untersuchungshaftbefehle erlassen. Alle fünf Tatverdächtigen sitzen seither in einer Justizvollzugsanstalt ein.
Zwei Männer nach Diebstahl in Drogerie festgenommen
Am Dienstag, gegen 15:30 Uhr, soll ein 28-jähriger algerischer Staatsangehöriger von einem Ladendetektiv in einem Drogeriemarkt am Dominikanerplatz auf frischer Tat beim Diebstahl hochwertiger Parfüms ertappt worden sein. Der Tatverdächtige soll das Geschäft mit seiner Beute verlassen und sich zusammen mit einem zunächst unbekannten Begleiter in Richtung Kaiserstraße entfernt haben. Dort konnte eine zwischenzeitlich hinzugerufene Polizeistreife beide tatverdächtige Personen stoppen und kontrollieren.
Bei den beiden Männern im Alter von 28 und 29 Jahren mit algerischer Staatsangehörigkeit wurden Parfüms im Wert von mehreren hundert Euro, sowie gestohlene Kleidungsstücke aus einem Bekleidungsgeschäft am Dominikanerplatz aufgefunden und sichergestellt. Beide wurden zunächst vorläufig festgenommen.
Drei Jugendliche mit Diebesgut aus verschiedenen Läden festgenommen
Ebenfalls am Dienstag, gegen 18:25 Uhr, hat ein Ladendetektiv drei Mädchen im Alter von 14, 15 und 17 Jahren beobachtet, als diese in einer Drogerie Parfüm entwendet haben sollen. Nachdem die Polizei hinzugerufen wurde, konnte bei den Jugendlichen weiteres Diebesgut aus einem Haushaltswarengeschäft am Dominikanerplatz aufgefunden und sichergestellt werden.
Die Beute hatte einen Wert von insgesamt etwa 900 Euro. Bei der Durchsuchung der 15-jährigen Tatverdächtigen konnte zudem ein Pfefferspray aufgefunden und sichergestellt werden. Die drei Mädchen mit ungeklärter beziehungsweise serbisch-französischer Staatsangehörigkeit waren ohne festen Wohnsitz.
Richter erlässt Haftbefehle gegen alle Tatverdächtigen
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurden die Tatverdächtigen am Mittwoch einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser hat Untersuchungshaftbefehle wegen Ladendiebstahls gegen die beiden Männer beziehungsweise schweren Bandendiebstahls gegen die drei Jugendlichen erlassen. Sie sitzen seither in einer Justizvollzugsanstalt ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

