BURGSINN UND SCHOLLBRUNN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – Eine 20-Jährige kam am Sonntagnachmittag alleinbeteiligt von der Fahrbahn ab und wurde schwer verletzt. Die junge Frau musste mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus.
Zwei Stunden zuvor kreuzten Rehe eine Kreisstraße, woraufhin es zu einem Auffahrunfall zwischen zwei Kradfahrern kam.
Unfall auf Staatstraße 2316
Gegen 14:40 Uhr war eine 20-jährige Deutsche mit ihrem Motorrad auf der Staatsstraße von Schollbrunn in Richtung Hasloch unterwegs. Aus noch ungeklärter Ursache kam sie von der Fahrbahn und blieb schwer verletzt im Straßengraben liegen. Nach einer Erstbehandlung durch den Rettungsdienst wurde sie in ein Krankenhaus geflogen.
Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Polizei Marktheidenfeld. Die Fahrbahn war für die Dauer von eineinhalb Stunden vollgesperrt.
Auffahrunfall auf Kreisstraße
Ein 67-Jähriger war mit seinem Motorrad auf der Kreisstraße von Burgsinn in Richtung Gräfendorf unterwegs. Gegen 12:15 Uhr kreuzten zwei Rehe die Fahrbahn, woraufhin der Mann stark abbremsen musste, um eine Kollision zu vermeiden.
Ein unmittelbar hinter ihm fahrender 71-jähriger Motoradfahrer, der mit seiner 59-jährigen Sozia unterwegs war, erkannte die Situation zu spät und fuhr auf das Kraftrad des 67-Jährigen auf.
Die drei Unfallbeteiligten, allesamt deutsche Staatsangehörige, wurden leicht verletzt und kamen zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus. Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Polizeistation Gemünden.
Verkehrskontrollen der Polizei Marktheidenfeld – 34-Jähriger unter Drogeneinfluss – Zwei Trunkenheitsfahrten unterbunden
MARKTHEIDENFELD, LKR. MAIN-SPESSART. Streifen der Marktheidenfelder Polizei haben im Laufe des Sonntags im Stadtgebiet drei Fahrzeugführer einer Kontrolle unterzogen. Einen 34-Jährigen erwartet nun ein Bußgeldverfahren. Die beiden anderen Verkehrsteilnehmer mussten ihre Fahrzeuge stehen lassen.
34-Jähriger unter Drogeneinfluss
Gegen 20:40 Uhr geriet der 34-Jährige mit seinem BMW im Südring ins Visier der Streife. Bei der anschließenden Kontrolle konnten drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt. Den Mann erwartet nun ein Fahrverbot, ein Bußgeld sowie entsprechende Punkte.
Zwei Trunkenheitsfahrten unterbunden
Im weiteren Verlauf des Sonntagabends konnten in der Georg-Mayr-Straße und „Am Sportzentrum“ zwei Verkehrsteilnehmer durch eine Streife angetroffen werden, die gerade im Begriff waren, alkoholisiert mit ihrem Fahrzeug loszufahren. Das Fahrrad und der Kleintransporter wurden verkehrssicher abgestellt und versperrt. Die Schlüssel wurden jeweils sichergestellt.
E-Scooter-Fahrer ohne Kennzeichen unterwegs – 18-Jähriger unter Drogeneinfluss
LOHR A. MAIN, LKR. MAIN-SPESSART. Die Fahrt eines 18-Jährigen mit seinem E-Scooter hat für diesen entsprechende Konsequenzen. Gegen den jungen Mann wird nun wegen gleich zwei Delikten ermittelt.
Der 18-jährige Deutsche geriet am Sonntag, gegen 23:30 Uhr, ins Visier einer Streife der Polizei Lohr. Nachdem am E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war, wurde der Fahrer einer Kontrolle unterzogen.
Im Zuge dessen wurde neben dem fehlenden Versicherungsschutz festgestellt, dass der 18-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Dieser räumte auch den vorherigen Konsum von Marihuana ein. Dies hatte für ihn eine Blutentnahme zur Folge.
Gegen den Fahrer wird nun nach dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen einer Drogenfahrt ermittelt.
Im Zusammenhang mit dem Fahren von E-Scootern gibt die Unterfränkische Polizei die folgenden Hinweise:
Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Bei alkoholisiertem Fahren werden Bußgelder erhoben und es kann der Führerschein entzogen werden
E-Scooter-Fahrer dürfen nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren
Das Tragen eines Helmes ist nicht vorgeschrieben, wird jedoch empfohlen, um schwere Kopfverletzungen zu verhindern.
Der E-Scooter benötigt eine gültige Versicherung und ein entsprechendes Kennzeichen
Das Fahren zu zweit auf dem E-Scooter ist untersagt
Motorradunfall auf Staatsstraße 2305 – 25-Jähriger schwer verletzt
SCHÖLLKRIPPEN, LKR. ASCHAFFENBURG. Ein 25-Jähriger verunfallte dem Sachstand nach am Sonntag alleinbeteiligt mit seinem Motorrad und wurde schwer verletzt. Er musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus.
Der 25-Jährige war nach derzeitigen Erkenntnissen zum Unfallhergang am Sonntag, gegen 17:00 Uhr, mit seinem Motorrad von Kleinkahl in Richtung Schöllkrippen unterwegs. Nach einem Überholvorgang geriet er beim Einscheren ins Bankette und verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug. In der Folge touchierte er noch den vorausfahrenden BMW eines 24-Jährigen, kam nach links von der Fahrbahn ab und stürzte mehrere Meter eine Böschung hinunter.
Der 25-jährige Deutsche wurde schwer verletzt und musste nach einer medizinischen Erstbehandlung vor Ort mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen werden.
Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Polizei Alzenau. Die Staatsstraße war für die Dauer von zwei Stunden vollgesperrt.
Verkehrskontrollen im Bereich des KOMMZ-Festival – Zahlreiche Trunkenheitsfahrten festgestellt
ASCHAFFENBURG. Die Aschaffenburger Polizei befand sich im Rahmen des diesjährigen KOMMZ-Festivals am Sonntag mit Unterstützungskräften im Einsatz. Im Verlauf des Sonntagabends wurden insgesamt zwanzig Trunkenheitsfahrten festgestellt.
Der Schwerpunkt lag auf der Überwachung des Abreiseverkehrs nach Veranstaltungsende. Dabei stoppten die Beamten zahlreiche Verkehrsteilnehmer, bei denen sich Hinweise auf einen vorangegangen Alkohol- oder Drogenkonsum ergeben haben. Die entsprechenden Fahrzeugführer mussten allesamt eine Blutentnahme über sich ergehen lassen.
Insgesamt 18 Fahrzeugführer erwartet nun ein Bußgeld, ein Fahrverbot und entsprechende Punkte. In zwei Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die beiden Führerscheine wurden sichergestellt.
Die Polizei Unterfranken appelliert
Im Straßenverkehr haben Alkohol und andere Rauschmittel keinen Platz. Insbesondere rücksichtslose Fahrer und Fahrerinnen, die sich berauscht ans Steuer setzen, müssen damit rechnen von der Polizei aus dem Verkehr gezogen zu werden. Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren sind die klare Folge. Nutzen Sie Fahrgemeinschaften oder öffentliche Verkehrsmittel, wenn Sie nicht mehr fahrtüchtig sind.

