Nach einem Raubdelikt in Würzburg: Schnelle Festnahme mit Hilfe von Videoüberwachung

Nach einem Raubdelikt in Würzburg: Schnelle Festnahme mit Hilfe von Videoüberwachung

WÜRZBURG / INNENSTADT – Am Sonntagnachmittag ist es im Bahnhofsbereich zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen gekommen, bei der es um als Betäubungsmittel missbräuchlich verwendete Medikamente ging.

Gegen zwei Männer wurde in der Folge wegen des Verdachts eines Raubdelikts Untersuchungshaft angeordnet.

Vorfall am Bahnhofsplatz – 24-Jähriger verletzt

Gegen 15:45 Uhr sind die vier späteren Beschuldigten, eine 18-jährige Frau, ein 17-jähriger und ein 19-jähriger Heranwachsender sowie ein 21-jähriger Mann, mit einem 24-Jährigen aus noch ungeklärtem Grund in Streit geraten. Im weiteren Verlauf sollen die Tatverdächtigen den 24-Jährigen körperlich angegriffen und dabei unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Tabletten gemeinschaftlich entwendet haben.

Die Personen sind anschließend zu Fuß geflüchtet. Der Angegriffene wurde am Kopf verletzt und musste in einem Krankenhaus behandelt werden.

Fahndung mit Videounterstützung – Rasche Festnahme

Die Polizei Würzburg hat unmittelbar nach Bekanntwerden des Geschehens Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, an denen auch die Bundespolizei beteiligt war. Die Beamten konnten unter Nutzung der polizeilichen Videoüberwachung rund eine halbe Stunde später alle Tatverdächtigen vorläufig festnehmen und Beweismittel aus dem Tatgeschehen sicherstellen.

Die Kriminalpolizei Würzburg hat die weiteren Ermittlungen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg übernommen.

Vorführung am Amtsgericht – zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden der 17-jährige und der 21-jährige Tatverdächtige dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Das Gericht ist den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat einen Untersuchungshaftbefehl gegen die beiden dringend Tatverdächtigen wegen räuberischem Diebstahl in Tateinheit mit Gefährlicher Körperverletzung erlassen. Die beiden weiteren Tatverdächtigen wurden nach den notwendigen polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Auch diese müssen sich nun in einem Strafverfahren verantworten.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung für die Beschuldigten die Unschuldsvermutung gilt. Bei allen Beteiligten handelt es sich um deutsche Staatsangehörige.

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