Schweinfurter Zoll kontrolliert Taxi- und Mietwagengewerbe in der Region, befragt 120 Personen und stellt über 50 Verdachtsfälle fest

Schweinfurter Zoll kontrolliert Taxi- und Mietwagengewerbe in der Region, befragt 120 Personen und stellt über 50 Verdachtsfälle fest
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SCHWEINFURT / BAMBERG / ASCHAFFENBURG / WÜRZBURG – Mit mehr als 70 Einsatzkräften hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt in der vergangenen Woche schwerpunktmäßig das Taxi- und Mietwagengewerbe in der Region kontrolliert.

Bei den Überprüfungen stand die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und der Sozialvorschriften im Vordergrund.

Insgesamt wurden 120 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – überwiegend Fahrpersonal – von den Einsatzkräften direkt an ihren Arbeitsplätzen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Zudem wurden bei den ansässigen Taxi- und Mietwagenunternehmen vor Ort bereits 16 Geschäftsunterlagenprüfungen begonnen.

Besonderes Augenmerk legten die Ermittler unter anderem auf die ordnungsgemäße Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns, die korrekte Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf etwaigen Sozialleistungsbetrug.

Bereits während der laufenden Maßnahmen vor Ort leiteten die Einsatzkräfte zwei Ermittlungsverfahren ein. Hierbei handelte es sich um einen Verstoß gegen die gesetzliche Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung sowie um eine Verletzung der Stundenaufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz.

In 54 weiteren Fällen ergaben sich aus den Befragungen Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, die nun umfangreiche und tiefergehende Ermittlungen nach sich ziehen:

  • In 19 Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihre
    Beschäftigten gar nicht oder nicht korrekt zur
    Sozialversicherung angemeldet haben. (§ 266a StGB).
  • Bei 13 Sachverhalten lieferten die Befragungen Anhaltspunkte
    dafür, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht ordnungsgemäß
    gezahlt wurde.
  • In drei Fällen wird geprüft, ob Beschäftigte zu Unrecht
    Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) bezogen haben, während
    sie gleichzeitig Einkommen erzielten ohne dies dem Jobcenter
    bzw. der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.
  • In 19 weiteren Sachverhalten ergaben sich Anhaltspunkte für
    anderweitige Pflichtverletzungen wie etwa Meldevergehen oder das
    Nichtmitführen von Ausweispapieren.

An die Personenbefragungen vor Ort schließt sich nun eine detaillierte Auswertung der erhobenen Daten an. Die FKS gleicht diese nun mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen ab. Nur durch diesen Abgleich lässt sich abschließend klären, ob die Angaben der Beschäftigten mit den offiziellen Abrechnungen übereinstimmen.

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