„Wir wollen einen Paradigmenwechsel bei der Organspende!“: Interfraktionelle Gruppe mit Sabine Dittmar stellt Antrag zur Widerspruchsregelung vor

„Wir wollen einen Paradigmenwechsel bei der Organspende!“: Interfraktionelle Gruppe mit Sabine Dittmar stellt Antrag zur Widerspruchsregelung vor
Bild: Büro Dittmar/Michael Frank

BERLIN / BAD KISSINGEN / HASSFURT / SCHWEINFURT / KITZINGEN – Eine interfraktionelle Gruppe von Bundestagsabgeordneten, zu der auch Sabine Dittmar gehört, hat am Donnerstag in der Bundespressekonferenz ihren Gruppenantrag zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende vorgestellt.

Den hat die SPD-Politikerin aus dem Wahlkreis Bad Kissingen maßgeblich mitinitiiert und der soll noch vor der Sommerpause erstmals im Bundestag beraten werden.

„Wir wollen einen Paradigmenwechsel bei der Organspende!“, macht Sabine Dittmar klar. „Durch Einführung einer Widerspruchsregelung soll es zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu seine Entscheidung zu treffen.“

Bisher muss man der Entnahme von Organen im Falle eines Hirntods explizit, zum Beispiel auf dem Organspendeausweis oder im Organspende-Register, zustimmen, um als Spender für andere Menschen zum Lebensretter zu werden.

Mit dem Antrag zur Widerspruchsregelung, den die SPD-Bundestagsabgeordnete maßgeblich mitinitiiert, mit Kolleg:innen aus anderen Fraktionen in den vergangenen Wochen bearbeitet und jetzt vorgestellt hat, soll das künftig umgekehrt sein. Nur wer ausdrücklich widerspricht, kommt nicht als Organspender in Frage.

Dass eine solche Regelung nötig ist, daran hat Sabine Dittmar, die sich seit Jahren mit dem Thema beschäftigt und sich für das Thema stark macht, keinerlei Zweifel. „Die Anzahl von Organspender:innen reicht bei Weitem nicht aus, um den Bedarf an Spenderorganen zu decken“, macht die SPD-Bundestagsabgeordnete klar.

Ende 2025 standen fast 8200 Patient:innen auf der Warteliste für die Transplantation eines lebenswichtigen Organs, bei nur 985 Organspender:innen im selben Jahr. Folge: „Es sterben viele Menschen auf der Warteliste, im Schnitt zwei Personen am Tag.“

In anderen Ländern, die bereits eine Widerspruchsregelung haben, ist der Anteil von Organspender:innen an der Gesamtbevölkerung deutlich höher. In Spanien zum Beispiel beläuft er sich auf das Dreifache.

„Wir liegen europaweit im hinteren Drittel, was die Spenderzahlen angeht“, stellt Sabine Dittmar fest. Zudem ist Deutschland im Eurotransplant-Verbund nicht nur Nehmerland, sondern auch das einzige, in dem es keine Widerspruchsregelung gibt.

In den vergangenen Jahren habe man schon vielfältige, andere Maßnahmen ergriffen, um die Zahlen zu erhöhen. „Die haben aber leider keine Verbesserungen gebracht!“, sagt die SPD-Bundestagsabgeordnete. Wichtig ist ihr, dass auch bei Einführung einer Widerspruchsregelung niemand automatisch und gegen seinen Willen zum Organspender wird. „Die Selbstbestimmung wird nicht eingeschränkt. Die Organspende ist und bleibt ein freiwilliger Akt der Nächstenliebe.“

Wer sie nicht wolle, müsse aber künftig eine aktive Entscheidung gegen eine Spende treffen! So wie es jetzt die Menschen tun, die im Falle des Hirntods Organe spenden wollen!

Da 85 Prozent der Menschen der Organspende wohlwollend gegenüberstehen und 75 Prozent – das zeigen immer wieder Umfragen – zur Organspende bereit wären, erscheint es Sabine Dittmar mach- und zumutbar, dass nicht diese 75 Prozent eine aktive Entscheidung treffen müssen, sondern die anderen 25.

Begleitet würde die Widerspruchsregelung, die nicht vor 2030 gelten würde, von einer massiven Informations- und Aufklärungskampagne im Vorfeld!

„Wir wollen die Menschen mitnehmen und erklären, warum die Regelung, aber auch eine Organspende Sinn machen“, sagt Sabine Dittmar. „Letztendlich soll aus einer grundsätzlichen Bereitschaft, Organe zu spenden, eine reale Chance werden, Leben zu retten.“

Auf dem Bild: Sabine Dittmar (Mitte) und eine interfraktionelle Gruppe von Bundestagsabgeordneten, zu der unter anderem auch (von links) Julia-Christina Stange (Die Linke), Prof. Dr. Armin Grau (Bündnis 90/Die Grünen), Gitta Connemann (CDU) und Peter Aumer (CSU) gehören, haben ihren Antrag zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende am Donnerstag in der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Bild: Büro Dittmar/Michael Frank

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