BERGRHEINFELD / KAISTEN – Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW geht beim Bau des Südlink immer wieder ohne Rücksicht auf gesetzliche Maßgaben vor. Das behauptet das Aktionsbündnis Trassengegner in einer Pressemeldung.
Darin heißt es: Jetzt ist erkennbar, dass der Konzern einmal mehr nicht an geltenden Vorgaben für den Schutz der Natur interessiert ist. Bereits 2025 konnten beim Bau der Gleichstromtrasse an zahlreichen Stellen Verschmutzungen von Gewässern und Böden festgestellt werden.
Die Bürgerinitiativen im Aktionsbündnis Trassengegner fordern deshalb die verantwortlichen Behörden dazu auf, diesem unprofessionellen und unsachgemäßen Vorgehen ein Ende zu setzen und den Projektierer zukünftig so zu überprüfen, dass weiteren Verstößen gegen bestehendes Recht ein Riegel vorgeschoben wird.
Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz
Bei der Südlink-Baustelle in der Nähe der B19 bei Geldersheim zwischen Trassenkilometer 57+900 und 58+000 wurden sieben Hamster-Eingänge gesichtet. Dennoch hat die vom Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW beauftragte Baufirma die zweite Schicht an Boden auf der Fläche der geplanten Südlink-Trasse abgeschoben, obwohl eigentlich bekannt war, dass sich in diesem Bereich Hamsterbauten befinden. Bis zum 30. April ist beim Vorliegen von Hamsterbauten keine Bodenbearbeitung dieses Ausmaßes erlaubt.
Die Baufirma hat mit schwerem Gerät auf der Fläche gearbeitet, was zur Verdichtung der Böden und dem Zusammenbruch der Gänge der Feldhamster-Bauten führt. Die Verantwortlichen nehmen damit den qualvollen Tod der Hamster in Kauf. Die Bürgerinitiativen im Aktionsbündnis Trassengegner sehen darin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Zusätzlich muss von einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz ausgegangen werden, was eine Straftat gemäß § 71a BNatSchG bedeuten würde.
Der Feldhamster ist in der „Roten Liste“ der Säugetiere Deutschlands als „vom Aussterben bedroht“ aufgeführt. Nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie („FFH-Richtlinie“ 92/43/ EWG) darf sich der Erhaltungszustand der Feldhamsters gemäß Art. 2 Nr. i RL 92/43/EWG nicht verschlechtern. In Deutschland ist die Zahl der Feldhamster seit den 50er Jahren um 99 Prozent gesunken.
Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss
Laut Planfeststellungsbeschluss ist eine bodenschonende Bearbeitung und die Einhaltung der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie festgelegt. Die Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen ist wichtig, um den Bestand der Feldhamster nicht weiter zu gefährden.
Werden die Bauarbeiten trotzdem fortgesetzt, ist dies ein Verstoß gegen den Planfeststellungsbeschluss. Zu beobachten war: Eine von TransnetBW beauftragte Umweltfirma hat lediglich eine Hamsterfalle ca. 20 Meter vor einem Loch aufgestellt. Weitere Löcher in einer Entfernung von rund 100 bis 200 Metern weiter westlich wurden ignoriert.
Die Naturschutzbeauftragten des Landratsamtes Schweinfurt wurden bereits Anfang April informiert, schließen aber einen Verstoß nach Naturschutzrecht, mit hinreichender Sicherheit aus und verlassen sich auf die Aussagen der von TransnetBW beauftragten Umweltfirma.
„Wir fordern, dass der Feldhamster als streng geschützte Art bei Eingriffen zwingend berücksichtigt werden muss. Die derzeitigen Verfahrensweisen reichen für einen erfolgreichen Feldhamsterschutz und die Sicherung des Erhaltungszustands nicht aus und verstoßen gegen die rechtlichen Anforderungen der FFH-Richtlinie“, so die Gegner.
Ein besonders kritischer Punkt ist der Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen: Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen wurden erst ergriffen, nachdem die Hamsterbauten gemeldet worden waren. Gerade bei einer streng geschützten Art wie dem Feldhamster wäre ein frühzeitiges und vorsorgendes Vorgehen entscheidend gewesen.
Dies wirft die Frage auf, warum die Baustelle nicht von Beginn an ausreichend kontrolliert und bekannte Vorkommen konsequent geschützt wurden.
„Insgesamt stellen wir fest: Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW hält sich nicht an geltende Gesetze, und die verantwortlichen Behörden, allen voran die Bundesnetzagentur, versäumt es in eklatanter Art und Weise, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Aufgrund der Tatsache, dass immer wieder Verstöße zu beobachten sind, fordern wir Bürgerinitiativen einmal mehr den Baustopp des Südlink.“
Hintergrund – WER WIR SIND:
Das Aktionsbündnis Trassengegner ist ein bundesweiter Verband von Bürgerinitiativen. Es besteht seit Anfang 2014 und wurde ursprünglich gegen den Bau der sogenannten Süd-Ost-Passage der Firma Amprion gegründet, die aufgrund des starken Widerstands verhindert wurde, ebenso die Wechselstromtrasse P44/P44mod. Der Bau des Südostlink und des Südlink wurden um Jahre verzögert.
Beide Gleichstromtrassen sind noch nicht gebaut.
Wir sind gemeinsam mit dem Bundesverband gegen SuedLink (BBgS), dem Aktionsbündnis Ultranet, dem Aktionsbündnis gegen die Juraleitung und weiteren Initiativen unter dem Namen „Aktionsbündnis Trassengegner“ aktiv. Unser Aktionskonsens ist: Für eine dezentrale Energiewende ohne überdimensionierten Netzausbau!
Deshalb schließt der Kampf alle Übertragungsnetzausbau-Projekte mit ein, die den Erhalt fossiler und atomarer Energieerzeugung im Stromnetz fördern und im Widerspruch zum UN-Klimaabkommen von Paris stehen. Das Sankt-Florians-Prinzip lehnen wir ab.
Eine sinnlose Trasse kann man zwar verschieben, man kann sie auch vergraben, aber sie bleibt trotzdem sinnlos! „Eine Planung gegen die Totalablehnung in manchen Regionen war schlicht nicht erfolgsversprechend.“
Jochen Homann, ehem. Präsident der Bundesnetzagentur
Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz

