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Einhaltung des Lichtraumprofils: Das müssen Eigentümer beachten, was Überwuchs betrifft
SCHWEINFURT - Für den öffentlichen Verkehr ist ein bestimmter Lichtraum freizuhalten. Dieser beträgt 2 m über Gehwegen, 2,50 m über kombinierten Rad- und Fußwegen sowie 4,50 m über befahrenen Straßen. Verkehrsflächen sind dabei auch in ihrer vollen Breite freizuhalten.