DÖRNSTEINBACH BEI MÖMBRIS IM LANDKREIS ASCHAFFENBURG – Der Verdacht eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz vom Wochenende erhärtete sich nicht. Nachdem alle Beteiligten und auch ein Zeuge ermittelt werden konnten, stellte sich der Sachverhalt als Unfall dar.
Vorfall am Samstagabend
Wie bereits berichtet, ging am Samstagabend die Mitteilung ein, dass ein zunächst Unbekannter einen weißen Yorkshire Terrier Mix an einer Leine hinter seinem Auto in der Niedersteinbacher Straße hergezogen hatte. Das Tier wurde hierbei verletzt. Der ebenfalls unbekannte Fahrer eines nachfolgenden dunklen Pkw konnte den weißen Pkw schließlich anhalten.
Ermittlungen durch Diensthundeführerin erfolgreich
Eine Diensthundeführerin der Zentralen Einsatzdienste übernahm in der Folge die weiteren Ermittlungen und prüfte insbesondere ein Vergehen nach dem Tierschutzgesetz.
Nach der Veröffentlichung eines Zeugenaufrufes am Montag meldete sich schließlich der Fahrer des dunklen Pkw, ohne den die schnelle Aufklärung des Falles nicht möglich gewesen wäre. Auch der Fahrer des weißen Pkw konnte ermittelt werden.
Sachverhalt stellt sich als Unfall dar
Durch die Vernehmungen aller beteiligter Personen konnte der Sachverhalt zweifelsfrei aufgeklärt werden. Demnach brachte der Fahrer des weißen Pkw den Hundehalter nach Hause. Hierbei verfing sich die Leine des Hundes beim Aussteigen aus dem Pkw in der Beifahrertür. Weder der Hundehalter, noch der Fahrzeugführer bemerkten dies und der Pkw-Fahrer setzte seine Fahrt fort. Der Hundehalter kam zu Fall und das Fahrzeug zog den Hund hinter sich her, bis die Leine riss. Der Fahrzeugführer gab glaubhaft an, weder den Sturz des Hundehalters, noch das Hinterherziehen des Hundes bemerkt zu haben. Auch der Fahrer des dunklen Pkw bestätigte dies.
Der Verdacht hinsichtlich eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz hat sich nicht erhärtet. Der Hund wurde tiermedizinisch versorgt und befindet sich auf dem Weg der Besserung.