BERLIN / BAD KISSINGEN / HASSFURT – Der Gesetzentwurf für eine Widerspruchsregelung bei der Organspende kann nach der Sommerpause im Parlament behandelt werden. Das berichtet die Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar. Am Donnerstag wurde er beim Bundestag eingereicht. Fast 250 Abgeordnete haben den Antrag bereits unterschrieben.
„Mit der Einreichung machen wir den nächsten wichtigen Schritt für einen neuen Umgang mit Organspende“, erklärt Sabine Dittmar. Nach der Sommerpause kann damit die parlamentarische Beratung in Plenum und Ausschüssen beginnen. „Für die vielen Menschen, die in Deutschland auf ein lebensrettendes Organ warten, ist das ein wichtiges Signal.“
Die Abgeordnete hat den Gesetzentwurf gemeinsam mit Unterstützer:innen aus allen demokratischen Fraktionen im Bundestag erarbeitet und im Frühjahr der Öffentlichkeit vorgestellt. Ende Juni folgte eine intensive und viel beachtete Orientierungsdebatte im Plenum. In den Wochen danach wurde weiter am möglichen Gesetzestext gearbeitet, der nun zur parlamentarischen Beratung eingereicht wurde.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Widerspruchsregelung: Wer zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen und auch keine andere Entscheidung dokumentiert hat, soll künftig grundsätzlich als potenzielle:r Organspender:in gelten.
„Wir haben in Deutschland seit Jahren zu wenig Organspenden. Gleichzeitig müssen viele Menschen oft über Jahre auf ein lebensrettendes Organ warten.“ Aktuell stehen mehr als 8000 Betroffene auf der Warteliste. Jeden Tag sterben m Schnitt zwei von ihnen, weil es für sie kein passendes Spenderorgan gibt.
Erschreckende Zahlen, nicht nur für Sabine Dittmar! „Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen“, macht die Politikerin klar. „Die Widerspruchsregelung ist dabei ein wichtiger Baustein.“ Sie habe sich in vielen Ländern bewährt, sagt die ausgebildete Ärztin mit Blick auf Österreich, die Niederlande, Spanien oder Frankreich.
Dass bereits fast 250 Abgeordnete den Gesetzentwurf unterstützen, wertet Sabine Dittmar, die sich bereits seit vielen Jahren für die Widerspruchsregelung einsetzt, als starkes Signal: „Die breite Unterstützung über Fraktionsgrenzen hinweg zeigt, dass viele Kolleg:innen Handlungsbedarf sehen. Ich bin überzeugt, dass wir im parlamentarischen Verfahren weitere Abgeordnete für unseren Gesetzentwurf gewinnen können. Denn hinter jeder Zahl auf der Warteliste steht ein Mensch, der auf eine neue Chance auf Leben wartet.“

