BERLIN / MAINFRANKEN – Das letzte Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Widerspruchsregelung in der Organspende wurde durch die Auflösung des Parlaments und die vorgezogene Neuwahl unterbrochen.
Nun trafen sich die fraktionsübergreifenden Initiatorinnen und Initiatoren, die weiterhin dem Parlament angehören, erstmals in der neuen Legislatur, um ihre Arbeit für die Widerspruchsregelung wieder aufzunehmen.
„Der Druck, in Deutschland endlich höhere Zahlen in der Organspende zu erreichen, steigt im wahrsten Sinne tagtäglich. Für uns war klar, dass wir auch in der neuen Wahlperiode unsere Arbeit fortsetzen, auch wenn noch nicht klar war, wie sich unser Kreis zusammensetzen würde,“ erklärt die Bundestagabgeordnete Sabine Dittmar. „Von allen Seiten, von Betroffenen, von vielen Verbänden, Medizinern und Freunden wurden wir gebeten und regelrecht aufgefordert, unser Engagement fortzuführen. Das machen wir aus Überzeugung gerne!“
Sabine Dittmar führte weiter aus, dass mit 11,4 Spenderinnen und Spendern pro Million Einwohner Deutschland auch im Jahr 2024 im internationalen Vergleich einen der hinteren Plätze eingenommen habe. Insgesamt 953 Menschen hätten 2024 nach ihrem Tod Organe für die Transplantation gespendet, 2023 waren es 965.
„Die Lage der Patientinnen und Patienten, die dringend auf eine Organspende warten, bleibt dramatisch. Jeden Tag sterben Menschen, weil für sie kein lebensrettendes Organ gefunden werden kann“, beschreibt der Abgeordnete Peter Aumer die bedrückende Realität in Deutschland.
„Patientinnen und Patienten in Ländern mit Widerspruchsregelung haben wesentlich bessere Chancen. In Spanien gibt es zum Beispiel mehr als 40 Spenden pro eine Million Einwohner“, ergänzt MdB Gitta Connemann, ebenfalls Mitinitiatorin der ersten Stunde. „Jedes Organ schenkt Leben.“
Bei der Widerspruchsregelung gelten alle Menschen, die nicht aktiv widersprochen haben, automatisch als potenzielle Organspender. Wer die Organspende für sich persönlich ausschließen möchte, müsste seinen Widerspruch im Organspenderegister, auf dem Organspendeausweis oder gegenüber Angehörigen entsprechend dokumentieren und kommunizieren.
„Die Widerspruchsregelung ist sicher kein Allheilmittel, aber ein wichtiger Baustein, der in Deutschland bislang fehlt, um zu höheren Spenderzahlen zu kommen“, erklärt Prof. Dr. Armin Grau abschließend. „In der letzten Wahlperiode hatten wir eine erfreulich hohe Zahl an Unterstützerinnen und Unterstützern. Wir werden unermüdlich dafür werben, dass dies auch diesmal so sein wird!“
Auf dem Bild: Zum Tag der Organspende werben die Bundestagsabgeordneten Prof. Dr. Armin Grau, Sabine Dittmar und Gitta Connemann (von links nach rechts) nicht nur für das Ausfüllen und Mitführen eines Organspendeausweises, sondern auch für die Einführung einer Widerspruchsregelung in Deutschland.
Foto Büro Dittmar/Michael Frank

