Verstöße am stillen Feiertag: Zwei Gaststättenbetreiber hatten an Allerheiligen zum verbotenen Glücksspiel eingeladen

Verstöße am stillen Feiertag: Zwei Gaststättenbetreiber hatten an Allerheiligen zum verbotenen Glücksspiel eingeladen
Bild von djedj auf Pixabay

KARLSTADT IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – Am Freitag gegen 19:00 Uhr, wurden Gaststättenkontrollen aufgrund des stillen Feiertages durchgeführt. In zwei Gaststätten konnten Verstöße aufgrund der Inbetriebnahme von Glücksspielautomaten festgestellt werden. In beiden Fällen erwartet die Betreiber eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Hinweis: An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen. Darunter fällt auch das Glücksspiel, weshalb die Geldspielgeräte in Gaststätten ausgeschaltet bleiben müssen.

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