Verstöße am stillen Feiertag: Zwei Gaststättenbetreiber hatten an Allerheiligen zum verbotenen Glücksspiel eingeladen

KARLSTADT IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – Am Freitag gegen 19:00 Uhr, wurden Gaststättenkontrollen aufgrund des stillen Feiertages durchgeführt. In zwei Gaststätten konnten Verstöße aufgrund der Inbetriebnahme von Glücksspielautomaten festgestellt werden. In beiden Fällen erwartet die Betreiber eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Hinweis: An den stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen. Darunter fällt auch das Glücksspiel, weshalb die Geldspielgeräte in Gaststätten ausgeschaltet bleiben müssen.

Bild von djedj auf Pixabay

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