Neues und unbekanntes Verkehrszeichen in der Schweinfurter Hafenstraße soll Sicherheit für Radfahrende erhöhen

Neues und unbekanntes Verkehrszeichen in der Schweinfurter Hafenstraße soll Sicherheit für Radfahrende erhöhen
Foto: Martin Dettmar

SCHWEINFURT – In der Schweinfurter Hafenstraße wurde erstmals ein Verkehrszeichen aufgestellt, das vielen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern noch wenig bekannt ist.

Das Verkehrszeichen 277.1, dessen Erscheinungsbild gelegentlich mit einer mathematischen Formel verglichen wird, regelt ein Überholverbot für einspurige Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge sowie Motorräder mit Beiwagen.

Es kommt insbesondere auf Straßenabschnitten zum Einsatz, auf denen die gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstände gegenüber Radfahrenden nicht sicher eingehalten werden können. Ziel der Regelung ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Konflikte zwischen Kraftfahrzeug- und Radverkehr zu vermeiden.

Das Verkehrszeichen wurde im Zuge der Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eingeführt und findet nun auf Vorschlag des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) erstmals auch in Schweinfurt Anwendung.

„Zunehmende Unfälle mit Radfahrern aufgrund des Nichteinhaltens des vorgeschriebenen Mindestüberholabstands von 1,5 Metern machten zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Mit dem Schild wird dem Sicherheitsbedürfnis vieler Radfahrender Rechnung getragen“, erklärt Martin Dettmar, Vorsitzender des ADFC Schweinfurt.

Grundsätzlich begrüßt der ADFC die Einführung des Verkehrszeichens als wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Kritisch bewertet der Verband jedoch die konkrete Ausgestaltung der begleitenden Fahrbahnmarkierungen in der Hafenstraße. Im Zuge der Umsetzung wurde die bisherige Markierung des Radfahrstreifens entfernt und durch Fahrradpiktogramme am rechten Fahrbahnrand ersetzt.

Nach Auffassung des ADFC steht diese Anordnung im Widerspruch zur Zielsetzung des Überholverbots. Die Positionierung der Piktogramme könne den Eindruck vermitteln, Radfahrende müssten möglichst weit rechts fahren. Tatsächlich soll das Verkehrszeichen jedoch verdeutlichen, dass ein sicheres Überholen auf diesem Straßenabschnitt nicht möglich ist und Kraftfahrzeuge hinter dem Radverkehr verbleiben müssen.

Der ADFC spricht sich daher für eine Überarbeitung der Markierung aus. Statt einer Führung am rechten Fahrbahnrand wären Fahrradpiktogramme weiter in Richtung Fahrbahnmitte aus Sicht des Verbandes zielführender. Eine solche Anordnung würde verdeutlichen, dass die Benutzung der Fahrbahn durch Radfahrende der Regelfall ist und zugleich einen angemessenen Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand unterstützt.

„Beschilderung und Fahrbahnmarkierungen sollten eine eindeutige und widerspruchsfreie Botschaft vermitteln. Nur so können Missverständnisse vermieden und die Akzeptanz der Regelungen bei allen Verkehrsteilnehmenden gestärkt werden“, so Dettmar.

Weitere Maßnahmen sind bereits in Planung. So sollen zusätzliche Überholverbote auf der Mainberger Straße im Abschnitt zwischen der ehemaligen Mälzerei und der Polizei eingerichtet werden. Aufgrund der verschwenkten Straßenführung bestehen dort keine ausreichenden Sichtbeziehungen für sichere Überholvorgänge, sodass die neue Regelung auch an dieser Stelle zu mehr Verkehrssicherheit beitragen soll.

Foto: Martin Dettmar

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