SULZFELD AM MAIN IM LANDKREIS KITZINGEN – Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried haben nach einer Verkehrsunfallflucht vergangenen Samstag einen Tatverdächtigen gestoppt und eine größere Menge Betäubungsmittel im Fahrzeug sichergestellt.
Der 37-jährige Audi-Fahrer und seine ebenfalls 37-jährige Beifahrerin wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg dem Ermittlungsrichter vorgeführt und befinden sich nun in Untersuchungshaft.
Unfallflucht nach seitlicher Berührung – Fahrer durch Polizeistreife gestoppt
Am Samstag, gegen 12:30 Uhr, kam es beim einem Fahrstreifenwechsel eines Audis mit britischer Zulassung zu einer Berührung mit den Skoda eines 26-jährigen Deutschen. Der Unfallverursacher soll zunächst sein Warnblinklicht eingeschaltet, anschießend aber Gas gegeben haben, um sich unerlaubt zu entfernen. Eine hinzugerufene Polizeistreife stoppte das beschädigte Fahrzeug im Rahmen der Fahndung am Parkplatz Wolfsgraben in südlicher Fahrtrichtung.
Betäubungsmittel in nicht geringer Menge sichergestellt
Der tatverdächtige Fahrer, ein 37-jähriger ungarischer Staatsangehöriger, war nach aktuellem Kenntnisstand nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und soll ersten Überprüfungen zu Folge zudem unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gestanden haben. Bei einer genaueren Überprüfung des Fahrzeugs mit britischer Zulassung wurden im weiteren Verlauf Amphetamin im dreistelligen Grammbereich und Marihuana im hohen, dreistelligen Grammbereich aufgefunden und sichergestellt.
Festnahme und Untersuchungshaft angeordnet
Die Beamten der Autobahnpolizei erklärten dem 37-jährigen Ungarn und seiner Begleiterin die vorläufige Festnahme und nahmen beide mit zur Dienststelle, wo bei dem Fahrer eine Blutentnahme durchgeführt wurde. In der Folge übernahm die Kriminalpolizei, in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg, die weiteren Ermittlungen.
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg wurden die beiden Tatverdächtigen am Sonntag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Dieser erließ einen Untersuchungshaftbefehl unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Beide Tatverdächtige befinden sich inzwischen in verschiedenen Justizvollzugsanstalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

