Mitteilung über Ladendiebstahl im Rossmann: Schnelle Festnahme, zwei Tatverdächtige in Haft

Mitteilung über Ladendiebstahl im Rossmann: Schnelle Festnahme, zwei Tatverdächtige in Haft
Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz

BÜRGSTADT IM LANDKREIS MILTENBERG – Durch das beherzte Eingreifen mehrerer Zeugen konnten Streifen der Miltenberger Polizei drei Ladendiebe vorläufig festnehmen. Das Diebesgut im Wert von mehreren tausend Euro wurde sichergestellt.

Zwei Tatverdächtige wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorgeführt und sitzen in Haft.

Diebstahl am Montag

Am Montag, gegen 16:50 Uhr, ging bei der Einsatzzentrale der unterfränkischen Polizei die Mitteilung über einen aktuellen Ladendiebstahl in der Rossmann-Filiale „Am Stadtweg“ ein. Drei unbekannte Täter hatten dem Sachstand nach Waren im Wert von über 600 Euro entwendet und sind mit einem Ford in Richtung Kleinheubach geflüchtet.

Die Zeugen handelten vorbildlich und teilten den Standort des flüchtigen Pkws bis zum Eintreffen der ersten Streife der Miltenberger Polizei mit.

Festnahme – Umfangreiches Diebesgut sichergestellt

Im Rahmen der Festnahme konnten im Fahrzeug der beiden Männer und einer Frau insgesamt Diebesgut im Wert von über 3.000 sichergestellt werden. Es handelte sich hierbei überwiegend um kosmetische Erzeugnisse und Kaffeebohnen.

Die drei Tatverdächtigen, zwei Rumänen im Alter von 27 und 45 Jahren, sowie eine 28-jährige ungarische Frau, wurden vorläufig festgenommen und zur weiteren Sachbearbeitung zur Dienststelle der Polizei gebracht.

Beide Männer vorgeführt

Die Tatverdächtigen verbachten die Nacht in der Haftzelle der Polizei. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden die beiden Männer einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Diese ordnete auf Grund des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls die Untersuchungshaft an. Die 28-jährige Tatverdächtige wurde wieder entlassen.

Die Ermittlungen gegen die drei Tatverdächtigen werden nun bei der Miltenberger Polizei geführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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