Bei einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße wird ein Motorradfahrer schwer verletzt und war der 17-jährige Verursacher ohne Führerschein und mit entwendetem Pkw unterwegs

Bei einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße wird ein Motorradfahrer schwer verletzt und war der 17-jährige Verursacher ohne Führerschein und mit entwendetem Pkw unterwegs
Bild von Max auf Pixabay

BURGSINN IM LANDKREIS MAIN-SPESSART – Bei einem Verkehrsunfall auf der Kreisstraße MSP 17 ist am Sonntagnachmittag ein 49-jähriger Motorradfahrer schwer verletzt worden. Ein 17-jähriger Autofahrer erlitt leichte Verletzungen.

Bei den weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der beteiligte Pkw sowie die daran angebrachten Kennzeichen als gestohlen gemeldet waren.

Verkehrsunfall am Sonntag

Gegen 16:45 Uhr war der 17-jährige deutsche Staatsangehörige mit einem Pkw von Burgsinn kommend unterwegs. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr er mit überhöhter Geschwindigkeit in eine langgezogene Rechtskurve, geriet auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort frontal mit dem entgegenkommenden Motorrad eines 49-jährigen Deutschen. Der Motorradfahrer wurde schwer verletzt. Der 17-Jährige erlitt leichte Verletzungen.

Im Zuge der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass sowohl der Pkw als auch die angebrachten Kennzeichen aus Diebstählen stammen. Zudem ist der 17-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden beide Fahrzeuge sichergestellt und eine Sachverständige zur Klärung des genauen Unfallhergangs hinzugezogen.

Vielzahl von weiterer Diebstähle – Vorführung am Amtsgericht

Im Zuge der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass der 17-jährige Unfallverursacher neben dem genannten Diebstahl des Pkws und der Kennzeichen in der zurückliegenden Zeit für eine Vielzahl weiterer Eigentumsdelikte in Betracht kommt.

Er wurde in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft vorläufig festgenommen und verbrachte die Nacht in der Haftzelle der Polizei. Zur Klärung der Haftfrage wurde der Jugendliche auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg am Amtsgericht vorgeführt. Ein Ermittlungsrichter ordnete auf Grund des dringenden Tatverdachts mehrerer Eigentumsdelikte die Untersuchungshaft gegen den Jugendlichen an. Dieser sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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