Auseinandersetzung im häuslichen Bereich: 41 Jahre alter Mann wird durch Messer verletzt, die tatverdächtige Frau kommt in Untersuchungshaft

Auseinandersetzung im häuslichen Bereich: 41 Jahre alter Mann wird durch Messer verletzt, die tatverdächtige Frau kommt in Untersuchungshaft
Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz

WÜRZBURG / HEUCHELHOF – Am Mittwochnachmittag soll es nach einer Auseinandersetzung im häuslichen Bereich zu einem versuchten Tötungsdelikt gekommen sein. Eine 45-jährige Ungarin wurde festgenommen.

Ein Ermittlungsrichter hat am Donnerstag Untersuchungshaftbefehl gegen sie erlassen.

Auseinandersetzung zwischen Lebenspartnern

Am Mittwoch, gegen 16:00 Uhr, kam es dem aktuellen Sachstand nach in einer Wohnung am Straßburger Ring zu einer Auseinandersetzung einer 45-Jährigen und ihrem 41-jährigen Lebenspartner. Im Laufe dieser Auseinandersetzung soll die Frau den Mann mit einem Messer am Oberkörper verletzt haben.

Verletzter in Krankenhaus eingeliefert

Der 41-Jährige verließ die Wohnung eigenständig und wurde von den zwischenzeitlich alarmierten Einsatzkräften an den Rettungsdienst übergeben. Der Mann mit ungarischer Staatsangehörigkeit musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Lebensgefahr bestand dem aktuellen Ermittlungsstand nach nicht.

Tatverdächtige festgenommen

Die Tatverdächtige Frau, ebenfalls mit ungarischer Staatsangehörigkeit, wurde von der Polizei widerstandlos vor dem Wohnhaus festgenommen. Das vermutliche Tatmittel konnte sichergestellt werden.

Ermittlungen der Kripo – Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl

Die Kriminalpolizei Würzburg hat in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft noch vor Ort die Ermittlungen übernommen. Im Zentrum dieser Ermittlungen stehen neben der Frage des genauen Tatablaufs auch die Hintergründe und ein mögliches Tatmotiv.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde die Tatverdächtige am Donnerstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser hat Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Totschlags erlassen. Die Frau sitzt seither in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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