BAD KISSINGEN – Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Bad Kissingen und die Polizei haben am Mittwoch, 26. August, gemeinsam das Rad- und Scooterfahren in der Fußgängerzone kontrolliert. Die Aktion fand im Zeitraum von 14.30 bis 16 Uhr statt.
Das Befahren der Fußgängerzone mit Fahrrädern und E-Scootern ist ausschließlich von 18 Uhr bis 10 Uhr gestattet. Tagsüber von 10 Uhr bis 18 Uhr muss geschoben werden. Während der Kontrolle wurden insgesamt sieben Radfahrerinnen und Radfahrer sowie zwei Scooterfahrerinnen und Scooterfahrer festgestellt, die gegen die geltende Regelung verstießen. Alle neun Personen wurden entsprechend kostenpflichtig verwarnt.
Die Stadt Bad Kissingen weist darauf hin, dass die geltenden Regelungen in der Fußgängerzone zu beachten sind. Fußgängerinnen und Fußgänger sollen die Fußgängerzone sicher und ungehindert nutzen können. Weitere Kontrollen folgen.
Auf dem Foto: Das Archivbild zeigt eine frühere gemeinsame Kontrolle von Polizei und KOD in der Fußgängerzone.
Archivfoto Ben Kiesel

