85 Jahre alter Senior soll seinen Vermieter mit hölzernem Gegenstand angegriffen haben: Ermittlungsrichter erlässt Untersuchungshaftbefehl

85 Jahre alter Senior soll seinen Vermieter mit hölzernem Gegenstand angegriffen haben: Ermittlungsrichter erlässt Untersuchungshaftbefehl
Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz

UETTINGEN IM LANDKREIS WÜRZBURG – Am Freitagmorgen soll ein 85-Jähriger in seiner Wohnung einen 66-Jährigen mit einem hölzernen Gegenstand angegriffen und verletzt haben.

Der Mann wurde von der Polizei festgenommen und am Samstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Es wurde Haftbefehl erlassen.

Senior greift seinen Vermieter unvermittelt an

Am Freitagmorgen soll ein 85-jähriger Deutscher seinen 66-jährigen deutschen Vermieter in seine Wohnung gebeten haben. In der Wohnung soll der 85-Jährige ihn unvermittelt angegriffen haben. Der Tatverdächtige soll dabei mehrfach mit einem hölzernen Küchenutensil auf den Kopf des 66-Jährigen eingeschlagen haben.

Verletzter flüchtet aus der Wohnung

Im weiteren Verlauf soll dieser dem Tatverdächtigen das Werkzeuge abgenommen und die Wohnung verlassen haben. Nachdem die Ehefrau des Geschädigten den Polizeinotruf verständigt hat, machten sich umgehend mehrere Polizeistreifen auf den Weg zum Einsatzort und konnten den Tatverdächtigen kurze Zeit später in seiner Wohnung antreffen. Der 66-Jährige erlitt durch die Schläge Verletzungen, die in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Lebensgefahr bestand bei dem Verletzten nicht.

Ermittlungsrichter erlässt Untersuchungshaftbefehl

Der Tatverdächtige wurde in seiner Wohnung festgenommen und auf Antrag der Staatsanwalt am Samstag einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes gegen den 85-Jährigen. Er sitzt seither in einer Justizvollzugsanstalt ein. Zu den Hintergründen der Tat und einem möglichen Motiv werden die Ermittlungen bei der Kriminalpolizeiinspektion Würzburg geführt.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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