FREILASSING / WÜRZBURG – Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing haben am Montagabend (17. August) einen 28-jährigen eritreischen Staatsangehörigen im Rahmen einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Grenzübergang Saalbrücke in Freilassing kontrolliert. Der Mann befand sich als Insasse in einem Linienbus und war den Beamten bereits bekannt.
Es besteht der Verdacht, dass er bereits am Abend des 16. August mit dem Zug über den Grenzübergang am Bahnhof Freilassing versucht hat, aus Österreich kommend unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen. Die Bundespolizeiinspektion Freilassing wies ihn daraufhin nach Österreich zurück. Am darauffolgenden Morgen (17. August) soll der Tatverdächtige erneut versucht haben, mit dem Zug unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen. Auch in diesem Fall stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Freilassing den Mann fest und wiesen ihn nach Österreich zurück.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Kontrolle am Montagabend ist der Beschuldigte verdächtig, innerhalb von zwei Tagen zum dritten Mal versucht zu haben, unerlaubt in das Bundesgebiet einzureisen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen konnte er zu keinem Zeitpunkt ein gültiges Ausweisdokument vorweisen.
Der 28-Jährige steht zudem im Zusammenhang mit einem Vorfall, über den die Bundespolizeiinspektion Würzburg bereits in einer eigenen Pressemitteilung berichtet hatte (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6334709). Demnach soll er am Sonntagmorgen (16. August) in einem ICE von Frankfurt am Main nach Würzburg ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden sein.
Während der polizeilichen Maßnahmen schilderten drei weibliche Reisende den eingesetzten Bundespolizisten, dass der Beschuldigte ihnen gegenübergesessen und an seinem Geschlechtsteil manipuliert haben soll. Auch nach mehrmaliger Aufforderung habe er dieses Verhalten nicht eingestellt.
Die Bundespolizeiinspektion Würzburg leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts exhibitionistischer Handlungen sowie des Erschleichens von Leistungen ein. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde der Eritreer zunächst auf freien Fuß gesetzt.
Aufgrund des erneuten Versuchs der unerlaubten Einreise sowie der weiteren vorliegenden Ermittlungsergebnisse stellte die Staatsanwaltschaft Traunstein am 17. August Haftantrag gegen den 28-Jährigen. Das Amtsgericht Laufen erließ antragsgemäß Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft an. Daraufhin brachte die Bundespolizei den Beschuldigten in eine Justizvollzugsanstalt.
Die wiederholten Feststellungen zeigen die Bedeutung der grenzpolizeilichen Kontrollen im Bereich der deutsch-österreichischen Grenze und deren wichtige Filterfunktion. Durch die konsequenten Kontrollen konnte der 28-Jährige erneut festgestellt und die weiteren strafprozessualen Maßnahmen eingeleitet werden.
Symbolbild: Bundespolizei

