LANDKREIS KITZINGEN – Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände untersagt das Landratsamt Kitzingen vorübergehend die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern im Landkreis. Das Verbot gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2026.
Betroffen sind alle oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des Mains. Dazu gehören beispielsweise auch die Volkach, die Schwarzach und der Breitbach. Der Main ist als Gewässer I. Ordnung von dem Verbot ausgenommen.
Die lange Trockenheit und die hohen Temperaturen der vergangenen Wochen haben zu sehr niedrigen Wasserständen geführt. Sämtliche Oberflächengewässer im Landkreis führen inzwischen Niedrigwasser, einzelne Gewässerabschnitte sind bereits trockengefallen. Besonders kleinere Gewässer sind betroffen. Die niedrigen Wasserstände und hohen Wassertemperaturen belasten zunehmend auch Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen.
Nur wer eine ausdrückliche Genehmigung des Landratsamtes zur Wasserentnahme besitzt, darf während des vorübergehenden Verbots weiterhin Wasser entnehmen. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung gelten als Ordnungswidrigkeiten und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Eine nachhaltige Entspannung der Niedrigwassersituation ist derzeit nicht in Sicht. Gegen Ende August wird die Situation erneut beurteilt. Abhängig von der weiteren Entwicklung wird die Allgemeinverfügung verlängert oder auslaufen.
Die Allgemeinverfügung mit allen Details ist im Amtsblatt 30/2026 des Landkreises Kitzingen veröffentlicht.
Auf dem Bild: Aufgrund der anhaltenden Trockenheit führen viele kleinere Gewässer im Landkreis Kitzingen derzeit nur wenig Wasser
Foto: Benno Schwab

