Pokalrunde zwei: Der FC Schweinfurt 05 muss nach Großbardorf, Aubstadt nach Aschaffenburg, Abtswind erwartet die Würzburger Kickers

Pokalrunde zwei: Der FC Schweinfurt 05 muss nach Großbardorf, Aubstadt nach Aschaffenburg, Abtswind erwartet die Würzburger Kickers

SCHWEINFURT / AUBSTADT / ABTSWIND / WÜRZBURG / ASCHAFFENBURG / GROSSBARDORF – „Ausg´lost is´!“ Am Freitagmittag zog der BFV die Partien der zweiten Pokalrunde, die überwiegend wohl am Dienstag, den 4. August, stattfinden. Klar war schon vorher, dass sich der einzig verbliebene Kreispokalsieger FC Wendelstein den TSV 1860 München sichern wird.

Ansonsten waren die vier Drittligisten der Vorsaison im Topf, 13 Regional- und 14 Bayern- oder Landesligisten. Darunter sechs Mannschaften aus Unterfranken. Die landeten alle in einer Gruppe, weshalb es zu interesanten Partien kommt.

So müssen die Schweinfurter Schnüdel zum Bayernliga-Aufsteiger TSV Großbardorf. Der TSV Aubstadt reist zu Bayernligist Viktoria Aschaffenburg, der letzte Saison den FC 05 aus dem Wettbewerb warf. Und Landesligist TSV Abtswind erwartet den Drittliga-Aufsteiger Würzburger Kickers.

Alle 16 Partien:
FC Wendelstein – TSV 1860 München
Viktoria Aschaffenburg – TSV Aubstadt
TSV Abtswind – Würzburger Kickers
TSV Großbardorf – 1. FC Schweinfurt 05
TSV Kornburg – Spvgg Bayreuth
Spvgg Weiden – Spvgg Ansbach
FC Lichtenfels – TSV Neudrossenfeld
FC Dingolfing – DJK Vilzing
Spvgg Lam – VfB Eichstätt
TSV Seebach – SSV Jahn Regensburg
SV Aubing München – TSV Landsberg
TSV Schwaben Augsburg – FV Illertissen
FC Memmingen – FC Ingolstadt 04
TSV 1860 Rosenheim – Wacker Burghausen
SV Heimstetten – Spvgg Unterhaching
TSV 1880 Wasserburg – TSV Buchbach

    Die Paarung mit Beteiligung des Drittligisten SSV Jahn Regensburg wird voraussichtlich am Mittwoch, den 12. August 2026, gespielt. Das gilt auch für die Partie der Münchner Löwen.

    Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat nach einer Anzeige des TSV Neudrossenfeld die Erstrundenpartie im bayerischen Toto-Pokal-Wettbewerb beim FC Eintracht Bamberg (1:3) wegen eines unzulässigen Spielereinsatzes gemäß § 29 der Spielordnung mit 2:0 für Neudrossenfeld gewertet. Die Grün-Weißen ziehen damit in die 2. BFV-Hauptrunde ein. Darüber hinaus wurde der FC Eintracht Bamberg mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro belegt. Das Urteil ist rechtskräftig. Eine Berufung ist nicht möglich.

    Auslöser für die Anzeige war die Einwechslung eines Bamberger Spielers in der 71. Minute, der zwar über ein gültiges Spielrecht für den FC Eintracht Bamberg verfügte, jedoch nicht auf dem Elektronischen Spielberichtsbogen (ESB) aufgeführt war.

    Nach § 33 der Spielordnung des BFV dürfen grundsätzlich nur Spieler eingesetzt werden, die vor Spielbeginn ordnungsgemäß im ESB erfasst wurden oder sich vor ihrer erstmaligen Einwechslung persönlich beim Schiedsrichter anmelden und anschließend im Spielbericht nachgetragen werden. Da der betreffende Spieler weder vor der Partie im Elektronischen Spielbericht eingetragen war, noch nach seiner Einwechslung ordnungsgemäß ergänzt worden ist, sah das Sportgericht Bayern den Tatbestand des unzulässigen Spielereinsatzes gemäß § 77 Absatz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung als erfüllt an.

    Sport König aus Werneck im Landkreis Schweinfurt präsentiert den lokalen und regionalen Fußball.

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