Keine volle Kraft bei der Umsetzung des Kompromisses: Halten sich die Stadtwerke vielleicht nicht an die Vereinbarung mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens?

Keine volle Kraft bei der Umsetzung des Kompromisses: Halten sich die Stadtwerke vielleicht nicht an die Vereinbarung mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens?

SCHWEINFURT – Frank Firsching, seit den Wahlen und dem 1. Mai Stadtratsmitglied der Fraktion SPDVolt, stellte einen Antrag, in dem es mal wieder um das Schweinfurter Stadtbussystem geht.

Hier der Antrag:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Ralf Hofmann,

im Namen der SPDVolt-Fraktion bitte ich um Behandlung des folgenden Antrags in der Stadtratssit-zung am 30.07.2026.

Antrag:
Die Stadtwerke Schweinfurt werden zuständigkeitshalber beauftragt

  • einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der Vereinbarung mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens in öffentlicher Sitzung abzugeben. Wir erwarten exakte Aussagen über jeden Punkt der Vereinbarung (mündlich und schriftlich).
  • alle Zusagen aus der Vereinbarung zu erfüllen. Wo diese noch nicht umgesetzt sind, ist darzulegen, warum und wann die Zusage erfüllt wird.

Begründung:

Das Bürgerbegehren „Zurück zum alten Stadtbussystem“ der Initiatoren Frau Bender (auf dem Bild) und Herrn Bach stieß in der Bevölkerung auf große Resonanz. Viele Busnutzende sind immer noch unzufrieden. Ob Linienführung, Bezahlsystem oder Taktungen – kritische Stimmen sind weiterhin zu hören.

Die Initiatoren nahmen im Januar Abstand von der Durchführung des Bürgerbegehrens, da es gelungen ist, sich auf eine Vereinbarung zu verständigen, die Verbesserungen durch die Stadtwerke im neuen System versprach.

Nun, ein halbes Jahr später, gibt es wieder Kritik an den Stadtwerken, vertreten durch Herr Kästner, die aus Sicht von Herrn Bach nicht mit voller Kraft an der Umsetzung des Kompromisses arbeiteten, und es so scheine, dass Argumente vorgebracht würden, die die Umsetzung verzögerten und eventuell sogar ganz kippten.

Weil die kritischen Stimmen ernst zu nehmen sind und die Zeit drängt, ist der Antrag eilbedürftig.

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