Der Mietenwahnsinn erreicht Würzburg – und deshalb fordert die Linke einen radikalen Kurswechsel

Der Mietenwahnsinn erreicht Würzburg – und deshalb fordert die Linke einen radikalen Kurswechsel
Bild von Karsten Paulick auf Pixabay

WÜRZBURG – Wohnen in Würzburg wird immer mehr zum unbezahlbaren Luxus. Das belegen die aktuellen Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE (BT-Drucksache 21/5973).

Demnach kletterten die durchschnittlichen nettokalten Angebotsmieten im Internet in Würzburg im Jahr 2025 auf mittlerweile 12,81 Euro je Quadratmeter. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren lag dieser Wert noch bei 8,82 Euro.

Besonders dramatisch: Laut den offiziellen Regierungsdaten müssen in Bayern bereits 33 Prozent aller Mieterhaushalte mindestens ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aufbringen – 16 Prozent der Haushalte werden sogar mit einer Mietbelastung von über 40 Prozent komplett erdrückt. Gleichzeitig schrumpft der Bestand an echten Sozialwohnungen im Freistaat seit Jahren kontinuierlich.

Hierzu erklärt Fraktionsvorsitzende Anna-Maria Dürr: „Wohnen ist auch bei uns in Würzburg zur größten sozialen Existenzfrage geworden. Die Preise fressen die Löhne der Menschen förmlich auf. Ein solcher Wohnungsmarkt vertreibt die Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld. Das Problem wird sich nicht durch noch mehr Alibi-Bürokratieabbau für Luxussanierer lösen. Der Markt vermag es ganz offensichtlich nicht, angemessenen Wohnraum für die Menschen bereitzustellen. Es ist die Pflicht des Staates, das Grundrecht auf bezahlbaren Wohnraum mit harten Regeln durchzusetzen.“

DIE LINKE fordert für Würzburg und auf Bundesebene einen sofortigen, radikalen Kurswechsel in der Wohnungspolitik. Dazu gehören ein gesetzlicher Mietenstopp, das strikte Verbot von Indexmieten sowie massive staatliche Investitionen. „Die Bundesregierung muss endlich Geld in die Hand nehmen für kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften vor Ort, um Wohnraum dauerhaft in öffentlicher Hand zu sichern und der Spekulation zu entziehen. Der Immobilienlobby gehört ein Riegel vorgeschoben“, so Anna-Maria Dürr.

Für Zahlen und Fakten hat die Stadtratsfraktion einige Frage an die Verwaltung gestellt.

Luise Haberland betont: „Das Thema Mietwucher und überhöhte Mieten ist für viele Menschen zentral. Wohnen ist ein Grundrecht und betrifft jede*n Würzburger*in.

Wir wollen Menschen unterstützen die Monat für Monat zu viel oder Mehr zahlen für ihr Grundrecht – Wohnen. Es kann nicht sein, dass sich Vermietende an der Wohnungsnot bereichern. Wir wissen, dass die Rechtliche Lage hier schwierig ist aber möchten, dass sich die Stadt klar mit Opfern von Mietwuchern solidarisiert.

Hierzu gehört auch, sich in Extremfällen einzuschalten und klar zu machen, dass in Würzburg solch ein ausnutzen nicht toleriert wird.

Wir möchten, dass hier Perspektiven entstehen. Die Stadt Würzburg muss sich dringend mit anderen Möglichkeiten beschäftigen wie hier Fairness erzielt werden kann.“

Ramona Wild: “Es darf keine Schlupflöcher mehr für die sogenannten Miethaie mehr geben, dafür muss auch an einen realen repräsentativen Mietspiegel gearbeitet werden, der alle Lebenssituationen von den Bürger:innen abbildet.

Wir halten den Mietpreisspiegel in der jetzigen Form nicht für stark genug um ernsthaft etwas gegen die steigenden Mieten zu unternehmen.

Um bezahlbare Mieten zu generieren, müssen wir mehr auf Alternative Wohnmodelle, Genossenschaften und städtischen Wohnungsbau setzten und spekulativen Leerstand untersagen.”

Hier auch die Fragen und Antworten auf der Stadtratssitzung am 25.06.2026:

Frage 1
„Wie viele Hinweise auf Verdacht von Mietwucher erhielt die Stadt in den letzten fünf Jahren (bitte monatlich aufschlüsseln)?“
Insgesamt sind ca. 10 Hinweise eingegangen.

Frage 2
„Lassen sich aus diesen Gebieten, in denen überhöhte Mieten vermehrt auftreten, ablesen?“
Nein, durch die Verteilung über das Stadtgebiet lässt sich dies nicht gesichert feststellen.

Frage 3
„Wie viele Verfahren wurden gemäß § 5 Wirtschaftsstrafgesetz in den letzten fünf Jahren eingeleitet (bitte jährlich/monatlich aufschlüsseln)?“

Frage 4
„Wie viele Verfahren wurden gemäß § 291 Strafgesetzbuch – StGB – (Mietwucher) in den letzten fünf Jahren an die Staatsanwaltschaft übergeben (bitte jährlich aufschlüsseln)?“

Frage 5
„In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren Bußgelder gegen Vermieter ausgesprochen, die zu überhöhten Mieten vermietet haben (bitte jährlich aufschlüsseln)?“
Zusammenfassung Fragen 3-5
Mangels belegbaren Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz wurden keine Bußgeldverfahren eingeleitet bzw. die Polizei/Staatsanwaltschaft informiert.

Frage 6
„In wie vielen Fällen wurden in den letzten fünf Jahren einvernehmliche Lösungen gefunden und konnten Rückerstattungen für die Mietenden erreicht werden (bitte jährlich aufschlüsseln)?“
Bezugnehmend auf die Beantwortung der Fragen 3-5 ist es zu keiner Rückerstattung gekommen.

Frage 7
„Welche Maßnahmen sieht die Verwaltung, überhöhte Mieten zu reduzieren, wenn das Bußgeldverfahren als nachgeordnete Maßnahme bewertet wird (STR-Protokoll 20.01.26)?“
Es besteht über das Bußgeldverfahren hinaus für die Verwaltung keine weitergehende gesetzliche Möglichkeit, Vermieter zur Senkung überhöhter Mieten zu verpflichten.

Die Mietverhältnisse der Leistungsberechtigten nach dem SGB XII bestehen überwiegend mit größeren Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere mit der Stadtbau Würzburg , Bruno-Werk eG, Vonovia usw. Bei diesen Wohnungsunternehmen liegen die vereinbarten Mieten in der Regel im angemessenen Rahmen der nach dem SGB XII anerkennungsfähigen Kosten der Unterkunft. Beanstandungen hinsichtlich einer unangemessenen Miethöhe oder Anhaltspunkte für überhöhte Mietforderungen ergeben sich bei diesen Vermietern nur äußerst selten. Die Zusammenarbeit gestaltet sich insgesamt zuverlässig und unproblematisch.

Auch bei Mietverhältnissen mit privaten Vermietern bestehen überwiegend keine nennenswerten Schwierigkeiten. Lediglich in einem Einzelfall ergaben sich erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der verlangten Miethöhe. In diesem Zusammenhang wurde im Jahr 2022 im Bereich des SGB XII ein Verfahren gegen den betreffenden Privatvermieter eingeleitet. Das Verfahren ist derzeit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und befindet sich nach aktuellem Stand in der nächsten gerichtlichen Instanz. Eine abschließende Entscheidung steht daher weiterhin aus. Abgesehen von diesem Einzelfall sind bei privaten Vermietern bislang keine vergleichbaren Problemlagen oder systematischen Auffälligkeiten im Hinblick auf überhöhte Mietforderungen bekannt geworden.

Frage 8
„Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) bearbeiten in der Stadt Würzburg die Fälle von Mietwucher?“
Die zentrale Bußgeldstelle ist mit 1,5 Vollzeitäquivalenten besetzt. Dort werden dienststellen- und referatsübergreifend rund 2000 Bußgeldverfahren/Jahr durchgeführt.

Frage 9
„An welchen Maßnahmen arbeitet die Stadtverwaltung/welche Tätigkeiten werden unternommen um Mietwucher einzudämmen?“
Bei der Prüfung von Neuanmietungen im Bereich des SGB XII wird insbesondere bei Kleinstwohnungen mit einer Wohnfläche von bis zu etwa 30 m² sorgfältig darauf geachtet, ob Anhaltspunkte für eine überhöhte Miete beziehungsweise einen möglichen Mietwucher vorliegen. Bei Wohnungen mit einer Wohnfläche von unter 30 m² ist eine Bruttokaltmiete bis maximal 16,20 €/m² noch als angemessen anzusehen (Punkt 2.1.1. KDU Richtlinie Stadt Würzburg) . Gerade in diesem Wohnungssegment werden teilweise deutlich überhöhte Quadratmetermieten verlangt. Sofern entsprechende Auffälligkeiten festgestellt werden, werden die Leistungsberechtigten ausdrücklich auf die mietrechtlichen Regelungen zum Mietwucher sowie auf mögliche rechtliche Konsequenzen (keine Zahlung über die 16,20 €/m²) hingewiesen.

Auch bei eingehenden Mieterhöhungsverlangen erfolgt eine entsprechende Prüfung. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die verlangte Mieterhöhung unangemessen oder rechtlich zweifelhaft sein könnte, erhalten die Leistungsberechtigten ein Hinweisschreiben, in dem sie über die Regelungen zum Mietwucher sowie über ihre Handlungsmöglichkeiten informiert werden. Ein praktisches Problem besteht jedoch darin, dass die Stadt Würzburg nicht Vertragspartner des jeweiligen Mietvertrages ist und daher keinen unmittelbaren Einfluss auf mietvertragliche Vereinbarungen nehmen kann. Häufig werden Mieterhöhungen von den Leistungsberechtigten bereits unterschrieben und gegenüber dem Vermieter akzeptiert, bevor das Sozialamt Kenntnis hiervon erhält oder eine rechtliche Prüfung erfolgen kann. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte werden die Leistungsberechtigten in geeigneten Fällen an den Mieterverein verwiesen. Soweit die Inanspruchnahme einer Mitgliedschaft zur Durchsetzung oder Wahrung berechtigter mietrechtlicher Interessen erforderlich ist, können im Bereich des SGB XII im Einzelfall auch die Kosten für die Mitgliedschaft im Mieterverein übernommen werden.

Daüberhinaus arbeitet die Stadtverwaltung mit den relevanten Akteuren intensiv an der Ausweitung des Wohnflächenangebotes in der Gesamtstadt. Insbesondere die Schaffung von preisgedämpften Wohnraum unter Zuhilfenahme staatlicher Fördergelder steht hierbei im Focus des Handelns.

Frage 10
„Geben auch andere Stellen der Stadtverwaltung Hinweise zu Mietwucher an die zuständigen Kolleg*innen weiter?“
Ja, die Beschäftigten sind bzgl. des Themas Mietwucher sensibilisiert und im Austausch.

Frage 11
„Wann war das letzte Treffen des interkommunalen „Netzwerk Mietpreis“ und hat die Stadt Würzburg daran teilgenommen?“
Das diesjährige Netzwerktreffen findet am 22. September 2026 in Frankfurt am Main statt. Die Stadtverwaltung wird daran teilnehmen.

Frage 12
„Wurde das Thema im vergangenen Verwaltungs- und Rechtsausschusses des Bayerischen Städtetages behandelt? Falls ja, mit welchen Ergebnissen?
Der Themenkreis wurde in der Sitzung des Verwaltungs- und Rechtsausschusses des Bayerischen Städtetages am 27. Januar 2026 behandelt. Von ähnlichen Herausforderungen wurde lediglich aus München, Nürnberg und Schwabach berichtet. Übereinstimmend besteht die Auffassung, dass Bußgeldverfahren aufgrund der aktuellen Rechtslage kaum erfolgreich abgeschlossen werden können und mit enormen zeitlichen
Aufwendungen verbunden sind.

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