GREUßENHEIM IM LANDKREIS WÜRZBURG – Am Montagvormittag soll ein 51-Jähriger seine Bekannte in ihrer Wohnung körperlich angegriffen und am Hals gewürgt haben. Eine Polizeistreife stoppte den Angriff und nahm den Mann fest.
Aufgrund der lebensbedrohlichen Behandlung ermittelt die Kriminalpolizei wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Gegen den Tatverdächtigen wurde ein Haftbefehl erlassen.
Tatverdächtiger greift Frau an – Polizei schnell vor Ort
Am Montag, gegen 10:05 Uhr, teilte eine Zeugin aus der Kiesgasse beim Polizeinotruf mit, dass es in einer Nachbarwohnung zu einem Angriff einer Hausbewohnerin gekommen sei. Weitere Zeugen sollen bereits erfolglos versucht haben, den Angreifer von der Frau abzuhalten. Zügig trafen mehrere Streifenbesatzungen der Polizeiinspektion Würzburg-Land mit Unterstützung umliegender Dienststellen am Einsatzort ein. Die Beamten trafen dort auf den 51-jährigen Deutschen und trennten den im selben Haus wohnenden Mann von der angegriffenen 38-Jährigen.
Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts
Nach aktuellem Kenntnisstand soll der Tatverdächtige die Frau aus bislang unbekannten Gründen angegriffen und gewürgt haben. Dadurch wurde die Frau schwer verletzt und war zeitweise ohne Bewusstsein. Sie musste in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Der 51-Järhige, der Verletzungen zeigte, die offenbar bei Abwehrhandlungen entstanden sind, wurde ebenfalls in ein Krankenhaus eingeliefert.
Aufgrund der lebensbedrohlichen Behandlung wurde von der Kriminalpolizei, in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg, ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdelikts eingeleitet.
Vorführung beim Ermittlungsrichter – Tatverdächtiger in Haft
Der 51-Jährige Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg am Dienstagmittag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl gegen den Tatverdächtigen. Er wurde in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

