Nach einem versuchten Tötungsdelikt mit einem Handbeil sitzt der Tatverdächtige in Untersuchungshaft

Nach einem versuchten Tötungsdelikt mit einem Handbeil sitzt der Tatverdächtige in Untersuchungshaft
Bild von Markus Spiske auf Pixabay

ESTENFELD IM LANDKREIS WÜRZBURG – Ein Mann soll am Mittwochabend seinen Nachbarn angegriffen und verletzt haben. Der Tatverdächtige konnte vorläufig festgenommen werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Mann einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der einen Haftbefehl erlassen hat.

Tatverdächtiger geht Nachbarn mit Handbeil an

Nach gegenwärtigem Stand der Ermittlungen soll ein 59-Jähriger gegen 22:40 Uhr an der Wohnungstür seines 55-jährigen Nachbarn in der Konrad-Adenauer-Straße geklopft haben. Als dieser öffnete, soll es unvermittelt zum körperlichen Angriff gekommen sein. Dabei führte der 59-jährige Deutsche auch ein Handbeil mit sich, durch das der 55-jährige, ebenfalls Deutsche, am Oberkörper verletzt wurde.

Nachdem sich der 55-Jährige in seine Wohnung flüchten konnte, soll sich der Angreifer im weiteren Verlauf mit einem Messer bewaffnet haben und erneut versucht haben, in die Wohnung einzudringen.

Zahlreiche Polizeistreifen – Festnahme noch vor Ort

Zahlreiche Polizeistreifen machten sich nach dem zwischenzeitlich eingegangenen Notruf auf den Weg zur Einsatzörtlichkeit und trafen dort kurze Zeit später ein. Der Tatverdächtige konnte noch vor Ort widerstandslos festgenommen werden.

Der 55-Jährige wurde mit Schnitt- und Schürfwunden in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach bisherigem Kenntnisstand konnte der Mann das Krankenhaus nach erfolgter Behandlung bereits verlassen.

Ermittlungsrichter erlässt Untersuchungshaftbefehl

Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat, insbesondere auch zu einem möglichen Tatmotiv, werden in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg durch die Kriminalpolizei Würzburg geführt. Der Tatverdächtige wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft am Donnerstag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht vorgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann erlassen hat. Er sitzt seither in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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