Einsatz in verschiedenen Mannschaften, Zeitstrafen, Gelbsperren: Der BFV beschließt Reformen im Spielbetrieb

Einsatz in verschiedenen Mannschaften, Zeitstrafen, Gelbsperren: Der BFV beschließt Reformen im Spielbetrieb
Foto: Alexandra Beier

BAYERN – Die Delegierten haben beim 27. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) in Bad Gögging weitreichende Reformen für den bayerischen Amateurfußball beschlossen.

Im Mittelpunkt stand dabei die vollständig neu gefasste BFV-Spielordnung, die in ihrer vor allem redaktionell überarbeiteten Form eine moderne, verständliche und rechtssichere Grundlage für den Spielbetrieb der kommenden Jahre schafft und zum 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Besonders hervorzuheben ist die Änderung des in den vergangenen Jahren vielfach diskutierten – und auch kritisierten – Paragrafen 34, der den Einsatz von Spielerinnen und Spielern in verschiedenen Mannschaften eines Vereins im Meisterschaftsspielbetrieb regelt.

Einsatz in verschiedenen Mannschaften neu geregelt

Mit der von den 244 stimmberechtigten Delegierten mit überragender Mehrheit beschlossenen Neufassung wird Paragraf 34 deutlich kürzer und prägnanter. Gleichzeitig enthält die Regelung Erleichterungen bei den nun von der C-Klasse bis zur Bayernliga einheitlichen Einsatzbeschränkungen und stärkt Vereine mit mehreren Mannschaften im Spielbetrieb – insbesondere auf Kreisebene, um den dortigen strukturellen und personellen Gegebenheiten besser Rechnung zu tragen.

Grundsätzlich darf künftig eine Spielerin oder ein Spieler nach einem Einsatz in der höherklassigen Mannschaft – unabhängig von der Einsatzdauer – im nächsten Meisterschaftsspiel der unterklassigen Mannschaft nicht mitwirken. Bislang galt bei einem Einsatz in der ersten Halbzeit eine Sperre von zwei Partien beziehungsweise maximal 15 Tagen. Neu eingeführt werden zudem allgemeine Ausnahmen für alle betroffenen Ligen: Ein U23-Spieler sowie zwei Spieler, die erst in der zweiten Halbzeit der höherklassigen Mannschaft eingesetzt wurden, bleiben weiterhin spielberechtigt.

Intensiver Beteiligungsprozess

Für Vereine, bei denen beide betroffene Mannschaften auf Kreisebene aktiv sind, gibt es darüber hinaus zusätzliche Erleichterungen: Je nach Spielklasse der unteren Mannschaft dürfen weitere beliebige Spielerinnen oder Spieler beziehungsweise zusätzliche Akteure aus der zweiten Halbzeit eingesetzt werden. Spielt die unterklassige Mannschaft in der Kreis- oder A-Klasse ist eine weitere Spielerin bzw. ein weiterer Spieler einsatzberechtigt. In A-Klasse (unterste Liga im Kreis), B-Klasse und C-Klasse erhöht sich die Zahl der zusätzlich einsatzberechtigten Spielerinnen bzw. Spieler auf zwei.

Der Änderung des Paragrafen 34 der BFV-Spielordnung war ein intensiver, mehr als ein Jahr dauernder Beteiligungsprozess mit über 650 Vertreterinnen und Vertretern aus Verband und Vereinen vorausgegangen. Dieser umfasste ein Meinungsbild, Online-Konferenzen sowie vertiefende Workshops und mündete schließlich in die Vorstellung des gemeinsam erarbeiteten Änderungsvorschlags beim Verbandstag, dem die am Prozess beteiligten Vereine bereits mit 85 Prozent zugestimmt hatten.

Liveticker ab sofort ab der Kreisliga Pflicht

Ebenfalls beschlossen wurde die Änderung des Paragrafen 28. Mit Blick auf die fortschreitende Digitalisierung des Verbandswesens, die gestiegene Erwartungshaltung an digitale Infrastruktur sowie die unmittelbare Darstellung von Ergebnissen wird die verpflichtende Nutzung des BFV-Livetickers ab der Kreisliga (Herren und Frauen) eingeführt. Bislang war der BFV-Liveticker erst ab Bezirksebene Pflicht.

Zeitstrafe wird abgeschafft

Abgeschafft wird nach dem Votum der Delegierten zudem die erst beim Verbandstag 2022 eingeführte Zehn-Minuten-Zeitstrafe im Erwachsenenbereich. Hintergrund ist, dass das International Football Association Board (IFAB) die Vorgaben zur Zeitstrafe geändert hatte, sodass diese nur noch bei Unsportlichkeiten hätten verhängt werden können. Dem Vorschlag des BFV-Vorstands, die Zeitstrafe im Erwachsenen- und Jugendbereich abzuschaffen, schlossen sich die Delegierten aufgrund der vom IFAB stark eingeschränkten Anwendung der Regel einstimmig an. Grundlage war ein zuvor eingeholtes Meinungsbild im Rahmen der Kreis- und Bezirkstage.

Drei Vereinsanträge abgelehnt

Bereits bei den Wahlveranstaltungen auf Kreis- und Bezirksebene war zudem ein Meinungsbild zur Einführung einer Sperre nach Gelb-Roter Karte sowie nach der fünften Gelben Karte unterhalb der Verbandsligen eingeholt worden. Entsprechende Anpassungen für die Kreis- und Bezirksebenen wurden dabei abgelehnt. Vor diesem Hintergrund schlug der BFV-Vorstand den Delegierten beim Verbandstag vor, die bereits in der Regionalliga Bayern geltende Regel künftig zusätzlich in den Verbandsligen (Landesligen, Bayernligen) des Erwachsenenbereichs umzusetzen. Dem stimmten die Delegierten mit deutlicher Mehrheit zu.

Über die Kreis- und Bezirkstage wurden außerdem drei Vereinsanträge zum Thema Aufstiegsrecht von Spielgemeinschaften (SG) über die Kreisebene hinaus zum Verbandstag eingebracht. Die Anträge der SG TSV 1891 Frauenaurach/ASV Möhrendorf (Erlangen/Pegnitzgrund), des SV Segringen (Nürnberg/Frankenhöhe) sowie des FSV Buchdorf (Donau) fanden jedoch keine Mehrheit und wurden abgelehnt. Der Vereinsantrag des TV Velburg (Regensburg) zur Anpassung des Paragrafen 34 der BFV-Spielordnung war aufgrund der zuvor von den Delegierten bereits beschlossenen Änderung gegenstandslos.

Foto: Alexandra Beier

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