SCHWEINFURT – Wegen gemeinschaftlichen Betruges hat das Amtsgericht Schweinfurt ein Ehepaar aus Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe von jeweils neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für eine Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Die Beschuldigten hatten mehr als ein Jahr lang gewerbsmäßige Personen- und Pakettransportfahrten nach Kaliningrad (Russland) durchgeführt, während sie gleichzeitig staatliche Leistungen in Form von Bürgergeld bezogen. Durch die Verschleierung der Einnahmen entstand dem Jobcenter ein Schaden in Höhe von mehr als 15.000 Euro.
Gegenüber den Behörden hielt das in Schweinfurt wohnende Ehepaar den Schein der Bedürftigkeit aufrecht. Tatsächlich bewarben sie jedoch unter einem Pseudonym über verschiedene Social-Media-Kanäle monatliche gewerbliche Fahrten mit einem Kleintransporter von Süddeutschland nach Russland. Aufgrund eines gezielten Hinweises des Jobcenters kamen die Ermittler des Zolls dem Paar auf die Schliche.
Durch interne Recherchen konnte die Masche schließlich verifiziert werden. Es stellte sich heraus, dass die Beschuldigten regelmäßig gewerbliche Personentransporte anboten und auch tatsächlich durchführten. Neben dem reinen Personentransport umfasste das Dienstleistungsangebot des Ehepaares auch den gezielten Versand von Paketen nach Russland. Für eine einfache Fahrt nach Kaliningrad wurden dabei rund 180 Euro pro Person aufgerufen; Pakettransporte begannen preislich ab 50 Euro.
Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls erhärteten schließlich den Verdacht des Sozialleistungsbetrugs. Bei einer Wohnungsdurchsuchung versuchte der Ehemann zunächst, die Beamten in die Irre zu führen, indem er ihnen absichtlich ein altes, nicht mehr genutztes Smartphone aushändigte. Im Rahmen der weiteren Durchsuchungsmaßnahmen konnte jedoch das tatsächlich für die Abwicklung der Fahrten genutzte Mobiltelefon, versteckt auf dem Schlafzimmerschrank, sichergestellt werden. Auf diesem fanden die Ermittler Belege für insgesamt 33 gegen Entgelt durchgeführte Fahrten im Zeitraum von Oktober 2022 bis November 2023.
Als besonders erdrückend stellte sich die Beweislast durch die Kilometerlaufleistung des genutzten Fahrzeugs dar: Innerhalb von 23 Monaten legte der für die Fahrten genutzte Kleintransporter insgesamt mehr als 153.000 Kilometer zurück. Dies entspricht einer monatlichen Fahrleistung von rund 6.600 Kilometern. Ein solches Pensum war für die arbeitslosen Sozialleistungsempfänger nicht plausibel zu erklären.
Zusätzlich zum Sozialleistungsbetrug haben sich auch Hinweise auf weitere Straftaten ergeben: Aufgrund der regelmäßigen Grenzübertritte und des Transports von Paketsendungen ohne gültige Zolldokumente nach Russland besteht der Verdacht, dass Waren unter Missachtung bestehender Embargo-Vorschriften ausgeführt wurden. Zudem wurde das Finanzamt vom Zoll informiert: Da die Einnahmen nicht versteuert wurden, steht nun der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum.
Neben der strafrechtlichen Verurteilung ist das Ehepaar dazu verpflichtet, die zu Unrecht bezogenen Leistungen in Höhe von mehr als 15.000 Euro vollständig an das Jobcenter zurückzuzahlen.
Zusatzinformationen:
Die Aufklärung von Straftaten nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den zentralen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Beamtinnen und Beamten des Zolls prüfen dabei unter anderem, ob Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu Unrecht bezogen werden. Durch die konsequente Verfolgung solcher Verstöße trägt der Zoll maßgeblich dazu bei, die Akzeptanz und Gerechtigkeit innerhalb der Solidargemeinschaft zu erhalten und die Sozialsysteme vor Missbrauch zu schützen.

