Kritik an den neuen Plänen für die Stadtgalerie: „Warum soll der Stadtrat der Steigbügelhalter für den Erfolg von ECE sein?“, fragt Innenstadt-Geschäftsmann Axel Schöll

Kritik an den neuen Plänen für die Stadtgalerie: „Warum soll der Stadtrat der Steigbügelhalter für den Erfolg von ECE sein?“, fragt Innenstadt-Geschäftsmann Axel Schöll

SCHWEINFURT – Im Bau- und Umweltausschuss des Schweinfurter Stadtrates geht es am kommenden Donnerstagmorgen auch um Änderungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, was die Stadtgalerie betrifft, in der die Betreiber künftig einiges anders machen wollen, nachdem aktuell laut Stadtgalerie-Seite 46 (!) der Ladenflächen sich offiziell „im Umbau“ befinden.

Seitens des Handelsverbandes Bayern e.V. sind diese Änderungswünsche für den Stellvertretenden Bezirksvorsitzenden Axel Schöll, der ab dem 1. Mai selbst für die FDP im Schweinfurter Stadtrat sitzt, abzulehnen. Er schreibt an den Noch-Oberbürgermeister Sebastian Remelé und an alle Vertreter des Stadtrats seine Begründung.

„Nach den im Ratsinformationssystem veröffentlichten Änderungswünschen zum Schweinfurter Einkaufszentrum erreichten uns eine Reihe von Eingaben aus dem innerstädtischen Handel, die wir Ihnen mit diesem Schreiben gern zusammengefasst wiedergeben möchten.

Wir wurden aufgefordert, den Stadtrat dringend dazu aufrufen, der Innenstadt bei der anstehenden Entscheidung mehr Gewicht zu geben als einer für das Zentrum ungünstigen „Ergänzungsfunktion“: In den zurückliegenden Jahren dürfte jeder für sich die Frage beantwortet haben, ob die mit der Ansiedlung zugesagten und vor allem nachhaltigen Impulse für die Stadt eingetroffen sind. Die Zeitreihe der GfK-Basisdaten können die damaligen Prognosen zumindest nicht belegen:

Allein die Tatsache, dass mit den vorliegenden Planungen baurechtliche Vorgaben aufgebrochen werden sollen, zeigt, dass die Änderungen in ihren Auswirkungen über eine reine Neuausrichtung des Einkaufszentrums hinausgehen. Auffällig ist, dass die Anpassungen des Konzepts nunmehr lediglich die „Attraktivität der Stadtgalerie“ fokussieren, nachdem bisherige Äußerungen bislang stets auch positive Effekte für die Innenstadt prophezeiten.

Aus Sicht des innerstädtischen Einzelhandels stellen weite Teile der Änderungen keine Ergänzungen dar, sondern zielen erneut darauf ab, wichtige Funktionsbereiche abzuziehen und im Einkaufszentrum zu konzentrieren. Eine ernsthafte Beteiligung der lokalen Unternehmen zu den vorliegenden Planungen ist bislang ausgeblieben. Ein weiteres Schreiben an die „derzeitigen und zukünftigen“ Mitglieder des Stadtrates scheint bisher auch nur einem Teil der Damen und Herren zugegangen zu sein.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob es ratsam ist, eine gutachterliche Überprüfung von „Vorschlägen“ erst nach dem Beschluss zur Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans anzugehen: Die „Vereinbarkeit mit den Belangen des Einzelhandels in der Stadt Schweinfurt“ bildet eine der maßgeblichen Entscheidungsgrundlagen, mit der überhaupt erst eine Entscheidung getroffen werden kann – anderenfalls wird die Entscheidung der Abwägung vorgezogen.

Richtig ist, dass sich der Einzelhandel seit Jahren im Umbruch befindet. Dies gilt im Besonderen auch für Innenstädte und den dortigen Handel, so dass Umschichtungen in Handelssortimenten und Dienstleistungsangeboten diese Situation weiter verschärfen würden: Änderungen zu Gunsten des Einkaufszentrums gehen zu Lasten der Innenstadt.

So ist u.a. das Argument, dass die Änderungen nur „geringfügig über die festgesetzten Sortimentsgrößen hinausgehen“ nicht plausibel: In der vorliegenden Konstellation könnte beispielsweise durch eine 15prozentige Anpassung zum einen und dem Wegfall der Unterkategorien bei der Herren- und Damenbekleidung zum anderen die Verkaufsfläche für eines der beiden Sortimente von derzeit 2.400 qm (Herren) bzw. 3700 qm (Damen) auf über 7.000 qm anwachsen. Dies wäre weitaus mehr als eine „Marktanpassungsreserve“; dass im Gegenzug andere, weniger einträgliche Sortimente ausgelistet werden, stellt hingegen kein ernst zu nehmendes Argument dar.

Die Erhöhung der Verkaufsflächen in den genannten Innenstadtbranchen würde eine weitergehende Beschädigung im Sortimentsmix des Zentrums erwarten lassen, da diesem zusätzliche Kaufkraft entzogen wird. Der Fortbestand von innerstädtischem Fachhandel (z.B. im Bereich der Sportwaren) ist damit fraglich – denn auch diese Unternehmen müssen die argumentierten „Umbrüche“ bewältigen. Somit können die geplanten Erweiterungen zu weiteren, durchaus einschneidenden Verschiebungen führen.

Die Reduzierung der Gesamtverkaufsfläche zu Gunsten gesundheitlicher/medizinischer Bereiche ist mit Blick auf die bislang sehr unverbindlichen Formulierungen nicht geeignet, den innerstädtischen Handel zu entlasten: Eine Innenstadt bildet ein gemeinschaftliches Nutzungsgefüge im Zusammenspiel mit Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und Verwaltung. Wird einer dieser Bereiche entfernt, wirkt sich dies auch auf die anderen aus. So haben auch Gesundheitsangebote eine hohe Bedeutung:

Eine medizinische Versorgung in der Innenstadt erzeugt planbare, regelmäßige Besucherströme und gilt als Frequenzbringer des nicht-konsumtiven Bereichs. Das Abwandern von Praxen interpretieren Investoren hingegen als Anzeichen für ein weniger attraktives Marktumfeld und eine schwächere Entwicklungsperspektive – zumal Praxisflächen in zentralen Lagen schwer zu vermieten sind und regelmäßig zu längerfristigen Leerständen führen.

Dass „bestehende funktionierende Strukturen in der Innenstadt“ beachtet und respektiert werden, wurde – einzelhandelsbezogen – bereits beim Bau des Einkaufszentrums zugesagt; die tatsächlichen Entwicklungen stellten sich jedoch schon kurze Zeit später anders dar.

Sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates, der Einzelhandel möchte Ihnen verdeutlichen, dass die erwartbaren Auswirkungen der avisierten Bebauungsplanänderung stärker ausfallen werden, als Begrifflichkeiten wie „Marktanpassungsreserve“ auf den ersten Blick vermuten lassen.

Vor allem wäre es daher von großer Bedeutung, dass die angekündigten Auswirkungsanalysen vor einer Beschlussfassung erfolgen – selbst, wenn die Vorschläge überprüft werden, sollten diese allein kein Anlass für die Einleitung eines baurechtlichen Verfahrens sein. „

Axel Schöll hofft, dass der Stadtrat nicht den gleichen Fehler macht wie 2006, als man die Stadtgalerie abseits der Innenstadt zuließ, obwohl es auch Alternativen mitten in der City gab. Er fragt zudem, wieso das Schreiben von Center-Manager Alexander Kuckshaus anscheinend nur an einen Teil der Stadträte ging, obwohl er an „die derzeitigen sowie zukünftigen Stadträte“ adressiert ist. Er habe keinen bekommen…

Dem künftigen FDP-Stadtrat wäre es lieber, wenn ECE die angekündigten 20 Millionen an Invest „in die marktgerechte Repositionierung“, wie das Unternehmen schreibt, so einsetzt, dass nicht nur die Stadtgalerie selbst davon profitieren kann, sondern auch der Stadt im Gesamten.

Stat eines Medicforum würde Scholl in dem Gebäude künftig lieber ein Eventforum oder Urban living mit Wohnungen sehen. „Die Auswirkungen der letzten Jahre haben wir gesehen, und diese kann keiner mehr leugnen oder schönreden.“ Schöll befürchtet, dass weiter Läden die Innenstadt verlassen und fragt: „Warum soll der Stadtrat der Steigbügelhalter für den Erfolg von ECE sein? Jede Entscheidung des Stadtrates zugunsten von ECE ist eine Entscheidung gegen die Innenstadt. Die Probleme der Mieter in der Stadtgalerie wie Konsumflaute, Onlinehandel etc. hat auch jeder Händler und Dienstleister in der Innenstadt und muss damit auch zurechtkommen ohne nach dem Stadtrat zu schreien.“

Schöll befürchtet zudem, dass bei 1800 qm, die ECU für Gesundheit und Medizin in der Stadtgalerie plant, bis zu fünf oder sechs Ärzte aus der Stadt abgezogen werden könnten, für die sich dann dort keine neuen mehr ansiedeln könnten.

1 Comment

  1. Rainer Wiesneth

    Das Center war von Anfang an ne Totgeburt, aber der damalige Stadtrat wusste es ja besser…..

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