Rechtliche Hürden plötzlich überwunden? Die SPD hat Fragen zur Videoüberwachung in der Hadergasse

Rechtliche Hürden plötzlich überwunden? Die SPD hat Fragen zur Videoüberwachung in der Hadergasse
Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz

SCHWEINFURT – Die SPD Schweinfurt hat bereits vor längerer Zeit beantragt, am Brennpunkt Hadergasse und Chateaudun-Park eine Videoüberwachung zu installieren. Hintergrund waren wiederholte Berichte über offenen Drogenhandel sowie ein wachsendes Unsicherheitsgefühl bei den Anwohnerinnen und Anwohnern.

Dieser Antrag wurde von der Stadtverwaltung mit Verweis auf rechtliche Hürden abgelehnt. Insbesondere sei die Kriminalitätsbelastung nicht ausreichend, um im engen gesetzlichen Rahmen – insbesondere nach den Vorgaben des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes – eine Videoüberwachung zu rechtfertigen.

Umso erstaunlicher ist es, dass nun, kurz vor den Kommunalwahlen, CSU-Staatssekretär Kirchner offensichtlich nach Schweinfurt kommt und eine mobile Videoüberwachungsanlage präsentiert. Grundsätzlich begrüßt die SPD-Fraktion jede Maßnahme, die zur Verbesserung der Sicherheit in diesem kritischen Bereich beiträgt. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle.

Allerdings stellt sich die Frage, was sich an der rechtlichen Bewertung innerhalb eines halben Jahres substanziell geändert hat. Wenn die Maßnahme damals aus rechtlichen Gründen unzulässig war, bedarf es einer transparenten Erklärung, warum sie heute möglich sein soll.

Der Eindruck drängt sich auf, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird – und dass Sicherheitsfragen möglicherweise im Kontext der anstehenden Wahlen neu bewertet werden.

Für Ralf Hofmann, den Oberbürgermeisterkandidaten der SPD, ist klar: „Sicherheitspolitik muss nachvollziehbar, rechtsstaatlich sauber begründet und frei von parteipolitischer Instrumentalisierung sein. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Transparenz und Verlässlichkeit – nicht auf symbolpolitische Kurzfristaktionen.“

Begründung der Verwaltung, warum Videoüberwachung nicht geht.

„Die Grenzen der Videoüberwachung haben Polizei und Verwaltung bereits in der Stadtratssitzung vom 25.02.2025 aufgezeigt. Im öffentlichen Raum ist diese nur dann möglich, wenn an der fraglichen Örtlichkeit eine hinreichende Gefahrensituation vorliegt. Diese orientiert sich an der Anzahl und Art der vor Ort begangenen Straftaten und Ordnungsstörungen. Im Bereich der öffentlichkeitswirksamen Verstöße wurden durch die Polizei zu Beginn des Jahres im Bereich der Hadergasse 5 gef. Körperverletzungen, 2 Bedrohungen, 2 Raubdelikte und 4 Waffendelikte gemeldet. Über das Jahr hinweg kam es zu keinem Anstieg von Gewaltdelikten, lediglich zu einer Verlagerung der Betäubungsmittelkriminalität. Daher stellt sich aktuell im Bereich Hadergasse und Châteaudun-Park keine hinreichende Gefahrensituation zur Rechtfertigung einer Videoüberwachung dar. Es wiegt an diesen Örtlichkeiten der Schutz der informationellen Selbstbestimmung schwerer als der Schutz der Individualrechtsgüter.“

Quelle: Beschlussvorlage zur Stadtratssitzung am 28.10.2025

Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz

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