KIST IM LANDKREIS WÜRZBURG – Am Samstagvormittag hat ein unbekannter Verkehrsteilnehmer einen Klappstuhl aus Metall auf der A3 bei Kist in Fahrrichtung Frankfurt verloren. Drei andere Pkw erkannten dies zu spät und kollidierten mit dem Stahlgestell.
Gegen 11:20 Uhr wurde bekannt, dass ein Stuhl auf dem mittleren Fahrstreifen der A3 läge. Beamte der Verkehrspolizei Würzburg-Biebelried fuhren die Örtlichkeit an, um die Fahrbahn von den Gegenständen zu räumen. Bereits auf der Anfahrt gingen weitere Meldungen ein, dass es schon zu Zusammenstößen gekommen und Sachschaden entstanden sei.
Vor Ort stellte sich der Gegenstand als Klapp- oder Angelstuhl aus einem massiven Metallgestell heraus. Durch die Kollisionen entstand ein geschätzter Sachschaden von insgesamt knapp 10.000 EUR. Ein Verantwortlicher hat sich nicht zu erkennen gegeben.
Jeder Verkehrsteilnehmer muss dafür sorgen, dass die mitgeführte Ladung u.a. gegen Herabfallen gesichert wird. Da es zudem noch zu einem Verkehrsunfall kam, wird nun wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ermittelt. Hinweise zum Verlierer werden dankend unter 09302/910-0 entgegengenommen.
Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz
Auffahrunfall mit über 1,6 Promille
MAINSTOCKHEIM IM LANDKREIS KITZINGEN – Am späten Samstagabend ereignete sich auf der A3 auf Höhe Mainstockheim in Richtung Nürnberg ein Verkehrsunfall, bei dem Sach- und Personenschaden entstand. Bei der Aufnahme des Sachverhalts wurde schnell ermittelt, dass der Fahrer deutlich unter Alkoholeinfluss stand.
Gegen 21:30 Uhr kam es zu einem Auffahrunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Aufgrund einer Langzeitbaustelle, wurde die Fahrbahn von drei auf zwei Fahrspuren verengt. Kurz vor jener Verengung fährt der 58-jährige Mann aus Bosnien-Herzegowina dem Unfallgegner in das Heck. Beide Fahrzeuge blieben beschädigt an der Unfallstelle liegen.
Die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Würzburg-Biebelried bewiesen ein gutes Näschen. Denn während der Kommunikation mit den Unfallbeteiligten konnte beim Verursacher starker Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest vor Ort ergab einen Wert von 1,68 Promille.
Eine Mitfahrerin in dem verunfallten geschädigten Fahrzeug wurde leicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 18.000 EUR. Ein Arzt entnahm eine Blutprobe des Unfallfahrers und sein Führerschein wurde einbehalten. Er darf nun bis auf Weiteres keine fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeuge mehr in Deutschland führen und er muss sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr verantworten.

