HASSFURT – Der Bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich hat die Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bamberg Dr. Ursula Redler mit Wirkung zum 1. Februar 2025 zur Direktorin des Amtsgerichts Haßfurt ernannt.
Die 41-jährige Dr. Ursula Redler tritt damit die Nachfolge von Dr. Christoph Gillot an, der im Dezember 2024 als Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Behördenleiters an die Staatsanwaltschaft Coburg versetzt wurde.
Die in Oberfranken fest verwurzelte und kommunalpolitisch engagierte Dr. Ursula Redler ist verheiratet und hat ein Kind.
Ihr beruflicher Werdegang weist eine breite Verwendung in verschiedensten Bereichen der Justiz auf: Frau Dr. Ursula Redler trat am 01. Dezember 2008 als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Schweinfurt in den bayerischen Justizdienst ein, wo sie zunächst Verkehrs- und später Jugendstrafsachen bearbeitete.
Zum 01. Februar 2012 wechselte Frau Dr. Redler an die Staatsanwaltschaft Bamberg, wo sie mit Ver-kehrsstrafsachen betraut war. Mit Wirkung zum 01. Juli 2013 wurde sie zur Richterin am Amtsgericht Bamberg ernannt und in Betreuungs-, Unterbringungs- und Adoptionssachen sowie als Strafrichterin eingesetzt.
Ab dem 01. März 2014 war sie dort in Familien-, Zivil-, Betreuungs- und Personenstandssachen tätig. Mit Wirkung zum 16. Dezember 2018 wurde Frau Dr. Ursula Redler zur Staatsanwältin als Gruppenleiterin bei der Staatsanwaltschaft Bamberg ernannt, wo sie u.a. mit der Bearbeitung von Verfahren im Zusammenhang mit Verstößen gegen Betäubungsmittel- und Arz-neimittelvorschriften sowie mit der Bearbeitung von herausgehobenen Verfahren gegen Beamte oder im öffentlichen Dienst stehende Personen betraut wurde.
Ihre Ernennung zur Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Bamberg erfolgte mit Wirkung zum 15. Februar 2022. Als Oberstaatsanwältin übernahm sie die Leitung einer Abteilung und bearbeitete Verfahren der organisierten Kriminalität und der Ban-denkriminalität, Verfahren gegen Ärzte und ärztliche Abrechnungsgesellschaften wegen Abrechnungsbetrugs, Verfahren gegen Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer sowie Verfahren gegen Polizeibeamte und sonstige Beamte wegen Taten, die mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.