UNTERFRANKEN – Anlässlich der Verhandlungen zwischen der Bayerischen Staatsregierung und den kommunalen Spitzenverbänden über den kommunalen Finanzausgleich am 26. Oktober fordert der DGB-Unterfranken eine dauerhaft bessere finanzielle Ausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise.
Wie dringend der Handlungsbedarf ist, zeigen die Haushaltssperre in Aschaffenburg und der nicht genehmigte Haushalt in Schweinfurt. Die Folgen reichen vom Stopp neuer Projekte bis zu Einschränkungen bei freiwilligen Leistungen sowie der Jugend- und Vereinsarbeit.
In Aschaffenburg liegen die Gewerbesteuereinnahmen rund 16 Millionen Euro unter den Erwartungen. Schweinfurt muss 9 Millionen Gewerbesteuer und 3 Millionen Zinsen zurückzahlen, sodass die Regierung von Unterfranken den Haushalt 2026 nicht genehmigt hat. Zusätzlich wird die Bezirksumlage 2027 um 5 Mio. erhöht.
„In Aschaffenburg werden neue Projekte gestoppt, in Schweinfurt wird die Förderung von Sportvereinen pauschal um 20% im Jahr 2026 und die Gelder für den Stadtjugendring Schweinfurt im Jahr 2027 um 40% gekürzt. Das zeigt: Die kommunale Finanzkrise ist längst im Alltag der Menschen angekommen. Unsere Kommunen brauchen wieder Handlungsspielräume, statt den Mangel zu verwalten. Wenn Städte nur noch das Nötigste finanzieren können, bleibt unsere gemeinsame Zukunft auf der Strecke“, erklärt Björn Wortmann, Regionsgeschäftsführer des DGB-Unterfranken.
Die Finanzprobleme reichen weit über die beiden Städte hinaus: Im ersten Halbjahr 2026 verzeichneten die bayerischen Kommunen ein Finanzierungsdefizit von 4,05 Milliarden Euro. Gleichzeitig gingen ihre Bauausgaben gegenüber dem Vorjahreszeitraum um fünf Prozent zurück.
„Gerade in Unterfranken, in der sich Industrie und Arbeitswelt tiefgreifend verändern, brauchen wir leistungsfähige Kommunen. Gute Schulen und Kitas, eine verlässliche öffentliche Daseinsvorsorge und starke soziale Einrichtungen sind keine verzichtbaren Extras. Sie sichern Lebensqualität, entlasten Beschäftigte und ihre Familien und schaffen die Voraussetzungen für wirtschaftliche Entwicklung. Wer hier spart, verschärft die Probleme von morgen“, so Wortmann.
Zwar hat der Freistaat den kommunalen Finanzausgleich für 2026 auf die Rekordsumme von 12,83 Milliarden Euro erhöht und zusätzliche Investitionsmittel bereitgestellt. Die finanziellen Schwierigkeiten vieler Kommunen sind damit jedoch nicht behoben. Der DGB fordert deshalb eine stärkere Ausrichtung des Finanzausgleichs am tatsächlichen Bedarf, die soziale, demografische und regionale Unterschiede berücksichtigt. Zudem brauche es ausreichend Mittel für laufende Aufgaben, verlässliche Investitionsmöglichkeiten und eine dauerhafte Finanzierung sozialer Einrichtungen sowie der Jugendarbeit.
Um die nötigen finanziellen Spielräume zu schaffen, fordert der DGB-Unterfranken eine Reform der bayerischen Schuldenbremse, die dringend notwendige öffentliche Investitionen ermöglicht. Zugleich müssten große Erbschaften und Schenkungen gerechter besteuert werden. Allein in Bayern wurden 2025 bei der Übertragung großer Vermögen im Rahmen der sogenannten Verschonungsbedarfsprüfung rund 2,37 Milliarden Euro an Schenkungsteuer erlassen. Der Freistaat müsse sich deshalb auch auf Bundesebene für den Abbau solcher Steuerprivilegien einsetzen.
„Es ist eine Frage der politischen Prioritäten und der Gerechtigkeit. Für öffentliche Aufgaben fehlt das Geld, während bei der Übertragung großer Vermögen milliardenschwere Steuerprivilegien bestehen. Wir brauchen eine gerechtere Finanzierung unseres Gemeinwesens, damit Städte und Gemeinden ihre Aufgaben verlässlich erfüllen können“, fordert Wortmann.
Zugleich warnt der DGB-Unterfranken davor, die kommunale Finanzkrise auf dem Rücken der Beschäftigten auszutragen. Wortmann stellt klar: „Die Kolleginnen und Kollegen in den Verwaltungen, Kliniken, Bildungseinrichtungen, Bauhöfen und sozialen Einrichtungen halten unsere Kommunen am Laufen. Personalabbau, schlechtere Arbeitsbedingungen oder die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen sind keine nachhaltigen Lösungen. Gute öffentliche Leistungen brauchen ausreichend Personal und gute Arbeitsbedingungen. Öffentliche Aufträge müssen nach sozialen und ökologischen Kriterien vergeben werden. Bund und Freistaat müssen die Kommunen so ausstatten, dass sie dieser Verantwortung gerecht werden können.“

