SCHWEINFURT – Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag als vorgezogene Neuwahl statt. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und maßgebliches Gesetzgebungsgremium.
Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden. In der Stadt Schweinfurt sind – Stand 10.01.2025 – rund 36.200 Bürger wahlberechtigt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit hat und am 23. Februar 2025
- mindestens 18 Jahre alt ist,
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland lebt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Schweinfurt am Stichtag 12. Januar 2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen und erhält eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 02. Februar 2025 durch die Deutsche Post zugestellt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert
- über die Adresse des Wahlraums,
- ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang (z. B. für Rollstuhlfahrer) hat und
- wie Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Wer wahlberechtigt ist, aber bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, kann beim Wahlamt nachfragen (Tel. 09721 51-3360, E-Mail: wahlen@schweinfurt.de).
Briefwahl
Briefwahlunterlagen können auf verschiedene Wege beantragt werden
(= „Wahlscheinantrag“). Es ist nur ein Weg davon auszuwählen, um die ordnungsgemäße und schnelle Bearbeitung zu gewährleisten:
Online: Vom 20. Januar 2025 bis 18. Februar 2025 über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder auf www.schweinfurt.de/wahlen.
Schriftlich: Hierfür ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Dieser Antrag muss so früh wie möglich, spätestens bitte am 17. Februar 2025 bei der Stadt Schweinfurt vorliegen. Bei späterem Eingang kann nicht gewährleistet werden, dass die Unterlagen durch die Deutsche Post noch rechtzeitig zugestellt werden.
Persönlich: Ab 10. Februar 2025 können die Briefwahlunterlagen persönlich beim Bürgerservice im Rathaus, Markt 1, beantragt und direkt mitgenommen werden. Bitte hierzu die Wahlbenachrichtigung mitbringen! Die Beantragung ist dort bis 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, möglich. Dort können die Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort ausgefüllt und in eine Wahlurne eingeworfen werden.
Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person beantragt oder abgeholt werden sollen, gibt es folgende Dinge zu beachten:
Eine andere Person darf den Antrag nicht für den Wahlberechtigten unterschreiben. Wahlberechtigte müssen ihren Antrag selbst unterschreiben! Andere Personen können nur beim Beantragen helfen.
Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahl in Vertretung unterschreiben soll, braucht sie dazu eine schriftliche Vollmacht. Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht / ein Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend.
Wenn eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen und zum Wahlberechtigten bringen soll, ist dazu das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Neben dem „Antrag auf einen Wahlschein“ muss auch die „Vollmacht zum Abholen“ ausgefüllt werden.
Telefonisch können Briefwahlunterlagen nicht beantragt werden!
WICHTIG: Die Briefwahlunterlagen können von der Stadt Schweinfurt erst ab 10. Februar 2025 verschickt werden, weil erst dann der Stimmzettel vorliegt. Das ist unabhängig davon, wie früh der Antrag gestellt wird. Das Risiko, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, tragen die Wahlberechtigten. Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen per Post.
Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen benötigt das Wahlamt diese Adresse, zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Schweinfurt.
Briefwahlunterlagen nicht erhalten. Was nun?
Die Unterlagen können erst ab 10. Februar 2025 verschickt werden. Wer Briefwahlunterlagen vorher angefordert und dann bis 19. Februar 2025 noch nichts bekommen hat, wendet sich bitte an das Wahlamt (Tel. 09721 51-3360, E-Mail: wahlen@schweinfurt.de).
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen wieder bei der Stadt Schweinfurt sein?
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr wieder bei der Stadt Schweinfurt sein.
Der rote Wahlbrief kann portofrei in jeden Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Um die rechtzeitige Rücksendung zu gewährleisten, muss der Wahlbrief dort spätestens am 19. Februar 2025 eingeworfen werden.
Der rote Wahlbrief kann auch direkt in den Briefkasten der Stadt Schweinfurt am Rathaus eingeworfen werden. Dort kann der Wahlbrief noch bis zum Wahlsonntag, 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, eingeworfen werden.
Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen nicht in den Wahllokalen abgegeben werden!
Kann man aus dem Ausland per Briefwahl wählen?
Die Briefwahlunterlagen können ab 10. Februar 2025 auch an den Aufenthaltsort im Ausland geschickt werden. Hierzu benötigt das Bürgeramt die Adresse im Ausland, zusätzlich zum Hauptwohnsitz in Schweinfurt.
Bitte beachten: Die Versandzeiten ins Ausland sind oft länger. Das gilt auch für den Rückversand des Wahlbriefes aus dem Ausland. Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen die Wahlberechtigten selbst! Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Briefwahlunterlagen im Ausland und die Rücksendezeiten durch die Postdienstleister.
Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay