WÜRZBURG / INNENSTADT – Einem 28-Jährigen wurde bereits am Abend des 9. Juli seine Armbanduhr entwendet. Zuvor kam es zu einer Rangelei zwischen ihm und einem unbekannten Mann.
Im Zuge umfangreicher Ermittlungen der Polizei Würzburg-Stadt und der Kriminalpolizei Würzburg, in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, hat sich der dringende Tatverdacht gegen einen 28-jährigen Mann mit algerischer Staatsangehörigkeit erhärtet. Nach seiner Festnahme am Mittwoch hat ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg Haftbefehl erlassen.
Raub einer Armbanduhr Anfang Juli
Wie bereits berichtet, soll ein 28-jähriger Deutscher am 9. Juli, gegen 17:00 Uhr, einen zunächst unbekannten Mann am Bahnhofsvorplatz kennengelernt haben. Nach bisherigen Ermittlungen sollen die beiden anschließend gemeinsam in den Ringpark gegangen sein, um dort zu urinieren. Der Unbekannte soll dort versucht haben, dem 28-Jährigen dessen Armbanduhr vom Handgelenk zu entwenden. Nach einer kurzen Rangelei soll die Uhr zu Boden gefallen und anschließend vom Unbekannten eingesammelt worden sein. In der Folge konnte der zunächst unbekannte Täter mit seiner Beute entkommen.
Ermittlungen der Kriminalpolizei Würzburg
Beamte der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt leiteten erste Ermittlungen wegen Raubes ein und übergaben diese schließlich an die Kriminalpolizei Würzburg. Im Zuge umfangreicher Ermittlungen in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Würzburg und weiterer Spurenauswertungen hat sich ein dringender Tatverdacht gegen einen 28-jährigen Algerier erhärtet.
Tatverdächtiger in Untersuchungshaft – Beute sichergestellt
Bei einer angeordneten Wohnungsdurchsuchung in Würzburg konnte der Mann am Mittwoch festgenommen werden. Die zuvor entwendete und mehrere hundert Euro teure Armbanduhr konnte aufgefunden und sichergestellt werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde der 28-Jährige noch am selben Tag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser hat Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Raubes erlassen. Der Tatverdächtige sitzt seither in einer Justizvollzugsanstalt ein.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

