UNTERFRANKEN – Die Bayernwerk Netz GmbH hat bei der Regierung von Unterfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der 110-kV-Leitung Dürrbachau – Schweinfurt (Leitungs-Nr. Ü12.0) im ersten Abschnitt beantragt.
Der beantragte Abschnitt umfasst die rund 16,7 km lange Strecke zwischen dem Umspannwerk Bergtheim und dem Umspannwerk Schweinfurt. Betroffen sind die Landkreise Würzburg (Gemeinde Bergtheim) und Schweinfurt (Gemeinden Bergrheinfeld, Waigolshausen und Werneck) sowie die kreisfreie Stadt Schweinfurt. Das Vorhaben dient der Erneuerung der bestehenden Leitung sowie der Erhöhung der Übertragungsleistung und damit einem zukunftssicheren Ausbau des Stromnetzes.
Die insgesamt etwa 33,8 km lange Leitung wird in zwei Planungsabschnitte unterteilt. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Abschnitt zwischen Bergtheim und Schweinfurt. Ein weiteres Verfahren für den verbleibenden Abschnitt zwischen den Umspannwerken Bergtheim und Dürrbachau sowie zwischen den Umspannwerken Dürrbachau und Rottendorf ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Im Zuge des Vorhabens ist geplant, die bestehende Leitung auf weiten Teilen der Strecke durch einen trassengleichen Neubau zu ersetzen. Dabei werden die bestehenden Masten größtenteils zurückgebaut und durch moderne Konstruktionen mit größeren Spannweiten ersetzt, wodurch sich die Anzahl der Masten insgesamt reduziert. Gleichzeitig werden leistungsstärkere Leiterseile eingesetzt.
Im Bereich zwischen Bergrheinfeld und Schweinfurt wird die Leitung auf bestehende Masten der Leitungen B123 und B88 mitgeführt. In diesem Zusammenhang werden dort die Leiterseile ersetzt sowie Mast- und Fundamentverstärkungen durchgeführt. Zudem werden einzelne Masten an einem anderen Standort errichtet. Im Anschluss erfolgt in diesem Bereich ein abschnittsweiser Rückbau der bisherigen Leitung.
Darüber hinaus umfasst das Vorhaben Maßnahmen an der Leitung Ü12.1 in Richtung Zeuzleben sowie die Anbindung eines geplanten neuen Umspannwerks bei Eßleben, das in einem gesonderten Verfahren genehmigt werden soll.
Der interessierten Öffentlichkeit werden die gesamten Planunterlagen auf den Internetseiten der Regierung von Unterfranken für die Dauer eines Monats vom 03.09.2026 bis 02.10.2026 über den Pfad Aufgaben > Wirtschaft, Landesentwicklung, Heimat und Verkehr > Energiewirtschaft, Preisprüfung und Gewerbe > Hochspannungs-, Gas- und Wasserstoffleitungen; Beantragung der Durchführung eines Plangenehmigungs-, Planfeststellungs- oder Anzeigeverfahrens > aktuelle Planfeststellungsverfahren (https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177666/177669/leistung/leistung_25679) zugänglich gemacht. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen aber auch mittels individueller Terminverbeinbarung vor Ort bei der Regierung von Unterfranken einsehen.
Einwendungen gegen das Vorhaben können elektronisch bei der Regierung von Unterfranken bis einen Monat nach Ende der öffentlichen Auslegung erhoben werden. Weitere Informationen zur Einreichung von Einwendungen können der Internetseite der Regierung von Unterfranken sowie der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken vom 31.08.2026 entnommen werden.
Im Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Kommunen. Die Information der Öffentlichkeit sowie der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine und der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet.

