BAYERN – Derzeit rufen immer mehr Handelsunternehmen Tiefkühl-Beerenmischungen zurück, weil sie möglicherweise mit Noroviren belastet sind. Die Verbraucherzentrale Bayern kritisiert: Das Risiko ist seit Jahren bekannt.
Trotzdem fehlt auf manchen Produkten weiterhin der eindeutige Hinweis, die Beeren vor dem Essen ausreichend zu erhitzen.
Gleichzeitig veröffentlichen viele Lebensmittelhändler auf ihren Internetseiten Rezepte, in denen Tiefkühlbeeren ohne vorheriges Erhitzen verwendet werden. Auch die aktuell vom Rückruf betroffenen Handelsunternehmen Aldi, Lidl und Netto veröffentlichen auf ihren Internetseiten Rezepte, in denen Tiefkühlbeeren ohne vorheriges Erhitzen verwendet werden.
Dass die Rückrufe immer mehr Handelsunternehmen betreffen, kommt für die Verbraucherzentrale Bayern nicht überraschend. Denn wenn ein Hersteller für mehrere Handelsketten produziert, ist damit zu rechnen, dass nach und nach weitere betroffene Produkte bekannt werden.
Fehlende Warnhinweise und widersprüchliche Rezeptempfehlungen
Die aktuelle Entwicklung zeigt aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern: Ein seit Jahren bekanntes Problem ist noch immer ungelöst. Auf vielen Verpackungen fehlt der Hinweis zum erforderlichen Erhitzen ganz oder er ist so klein und unauffällig platziert, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihn leicht übersehen können. Gleichzeitig veröffentlichen Handelsunternehmen auf ihren Internetseiten Rezepte für Smoothies, Bowls oder Desserts, in denen Beeren ohne vorheriges Erhitzen verwendet werden.
„Das sendet widersprüchliche Signale und kann vermeidbare Gesundheitsrisiken verursachen − besonders bei Kindern, Schwangeren sowie älteren und kranken Menschen“, warnt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Noroviren werden durch das Tiefkühlen nicht abgetötet. Nur gründliches Erhitzen schützt vor einer Infektion. Es reicht nicht aus, die Beeren lediglich in der Mikrowelle aufzutauen“, so die Expertin weiter.
Die Verbraucherzentrale Bayern hat die betroffenen Handelsunternehmen zu ihren Kennzeichnungs- und Informationskonzepten angeschrieben und erwartet ihre Stellungnahmen.
Händler müssen schneller über Rückrufe informieren
„Beliefert ein Hersteller mehrere Handelsunternehmen, sollten diese möglichst zeitgleich und transparent über alle betroffenen Produkte informieren. Verbraucher dürfen nicht erst nach und nach erfahren, dass weitere Produkte betroffen sind“, sagt Daniela Krehl.
Die Verbraucherzentrale Bayern fordert Konsequenzen aus den wiederholten Vorfällen: Verbraucher brauchen eine widerspruchsfreie Sicherheitskommunikation – auf der Verpackung, in Rezeptdatenbanken und in allen warenkundlichen Informationen von Handel und Herstellern. Klare Hinweise zum Erhitzen müssen direkt auf dem Produkt stehen. Digitale Angebote dürfen diese Hinweise nicht unterlaufen oder durch Rezepte ohne Erhitzung ins Gegenteil verkehren. Gleichzeitig müssen Rückrufe unverzüglich, umfassend und transparent erfolgen.
Informationen zum aktuellen Rückruf
Auf Lebensmittelwarnung.de finden Verbraucher die aktuellen Rückrufe. Weitere Hintergrundinformation gibt es auf verbraucherzentrale.bayern.

