BERLIN / SCHWEINFURT – Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit das umstrittene Heizungsgesetz der Ampel-Regierung abgeschafft. Die starre Vorgabe, wonach neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden mussten, entfällt.
Ebenso entfallen pauschale Betriebsverbote für bestimmte Heiztechnologien. „Mit dem heutigen Beschluss lösen wir ein zentrales Versprechen ein: Das Heizungsgesetz ist Geschichte“, erklärt die Schweinfurter Bundestagsabgeordnete Anja Weisgerber. „Wir geben den Menschen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, wie sie ihre Häuser beheizen wollen. Wir setzen dagegen auf Förderung, denn Klimaschutz gelingt am besten durch Anreize, innovative Technik sowie faire Marktchancen und nicht durch Verbote und Ordnungsrecht.“
Ein Erfolg, der eng mit Schweinfurt verbunden ist: Die Kraft-Wärme-Kopplung wird im Gesetzestext nun ausdrücklich als Option bei der Heizungserneuerung festgeschrieben. Genau diese Festschreibung hatte Andre Merz vom Schweinfurter Mini-Blockheizkraftwerk- Hersteller SenerTec lange gefordert – und Anja Weisgerber hatte zugesagt, die Forderung mit nach Berlin zu nehmen und in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.
„Wir haben uns intensiv dafür eingesetzt und ich freue mich sehr, dass die Kraft-Wärme-Kopplung jetzt gleichwertige Erfüllungsoption im Gebäudeenergiegesetz ist“, betont Weisgerber. „Anlagen, die wie der ‚Dachs‘ gleichzeitig Strom und Wärme erzeugen, sind hocheffizient und stärken die dezentrale Versorgungssicherheit. Dass diese Technik nun ausdrücklich im Gesetz verankert ist, gibt Herstellern, Handwerk und Kunden Planungssicherheit und neue Perspektiven.“
Die Beschäftigten von SenerTec kämpfen gemeinsam mit dem Betriebsrat weiter für die Zukunft der Produktion vor Ort, nachdem der Mutterkonzern BDR Thermea deren Einstellung beschlossen hat. Mit der ausdrücklichen Verankerung der Kraft-Wärme-Kopplung im Gesetz verbessern sich die Marktperspektiven dieser Technologie und damit auch die Position der Beschäftigten in den laufenden Verhandlungen über die Zukunft des Standorts.
Als nächstes sind Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) notwendig. Diese Gestaltungsfreiheit hat die Bundesregierung mit dem heute gefallenen EUGH-Urteil ohne EU-Beteiligung selbst in der Hand. „Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Perspektiven sind ein starkes Argument für den Erhalt und den Ausbau dieser Kompetenz vor Ort. Wir stehen fest hinter der Kraft-Wärme-Kopplung. Ich appelliere an BDR Thermea, die Entscheidung zur Einstellung der Produktion in Schweinfurt vor diesem Hintergrund noch einmal zu überdenken und neu zu bewerten. Die Beschäftigten und der Betriebsrat haben ein umfassendes Zukunftskonzept für den Standort entwickelt. Sie können sich darauf verlassen, dass die Mandatsträger aus der Region sich weiterhin für sie einsetzen“, so Weisgerber (auf dem Bild im weißen Oberteil und mit rotem Rock bei einem Werkebesuch im Jahr 2021.
Auch die Schweinfurter Landtagsabgeordnete Martina Gießübel begrüßt den heutigen Beschluss. Von der politischen Wende profitierten nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern gerade für den Wirtschaftsstandort Schweinfurt ist sie ein wichtiges Signal: „Für die mittelständische Energietechnik- und Heizungsindustrie bedeutet dies neue Perspektiven und Planungssicherheit. Deutschland braucht Vielfalt in der Energiewende – von Wärmepumpen über Biomasse bis hin zu Kraft-Wärme-Kopplungssystemen. Auch die Möglichkeit zur Notstromversorgung durch diese Anlagen sind eine hervorragende Möglichkeit unser Land resilienter zu machen“, so Gießübel.
Das neue Gesetz stellt die Entscheidungsfreiheit der Eigentümer in den Mittelpunkt: Bestehende Heizungen können einfach weiter genutzt werden. Muss eine Heizung ausgetauscht werden, wählen die Eigentümer aus einem breiten Katalog von Optionen – von der Wärmepumpe über Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasse bis hin zur Kraft-Wärme- Kopplung. Neue Gas- und Ölheizungen nutzen über die sogenannte Bio-Treppe einen schrittweise steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Wer seine alte Heizung gegen eine moderne austauscht, erhält weiterhin eine staatliche Förderung – die Finanzierung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist bis mindestens 2029 gesichert.
Noch am heutigen Freitag befasst sich abschließend der Bundesrat mit dem Gesetz. Die neuen Heizungsregeln sollen unmittelbar nach der Verkündung in Kraft treten.

