Untersuchungshaftbefehl erlassen: 58-Jähriger greift auf dem Parkplatz eines Supermarktes Bekannte und Polizeibeamten an

Untersuchungshaftbefehl erlassen: 58-Jähriger greift auf dem Parkplatz eines Supermarktes Bekannte und Polizeibeamten an
Bild von Klaus Hausmann auf Pixabay

KITZINGEN – Am Mittwochnachmittag soll ein 58-Jähriger auf dem Parkplatz eines Supermarktes eine Bekannte körperlich angegriffen und verletzt haben. Als die Polizei eintraf, soll sich der Tatverdächtige weiterhin aggressiv gezeigt und versucht haben einen Polizeibeamten durch einen Tritt zu verletzen.

Der Mann wurde festgenommen und am Donnerstag einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser hat Haftbefehl erlassen.

Angriff mit Glasflasche und Einkaufswagen

Am Mittwoch soll sich der 58-jährige Deutsche zusammen mit mehreren Bekannten auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Mainbernheimer Straße aufgehalten haben. Ein Zeuge meldete der Polizei, dass der Tatverdächtige ohne erkennbaren Grund mit einem Einkaufswagen und einer leeren Glasflasche nach einer 25-jährigen Bekannten geworfen haben soll. Die 25-jährige Deutsche wurde durch den Angriff leicht verletzt, lehnte aber eine medizinische Behandlung vor Ort ab.

Polizei nimmt Tatverdächtigen fest

Nach Eintreffen einer Polizeistreife soll sich der 58-Jährige verbal aggressiv gezeigt haben und musste vor Ort gefesselt werden. Während der Sachverhaltsaufnahme soll er nach dem Oberschenkel eines Polizeibeamten getreten haben. Der Polizist blieb unverletzt. Ein Atemalkoholtest beim Tatverdächtigen zeigte einen Wert von etwa 1,2 Promille.

Richter erlässt Untersuchungshaftbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurde er am Donnerstag einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht vorgeführt. Dieser erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung, der versuchten Körperverletzung und des Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Der Mann sitzt seither in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Es wird darauf hingewiesen, dass bis zur rechtmäßigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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