MARKTHEIDENFELD – Das Schiedsgericht der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat im Rechtsstreit zwischen der interSPA Deutschland GmbH und der Stadt Marktheidenfeld die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Die Stadt Marktheidenfeld hat damit das Schiedsverfahren vollständig gewonnen.
Gegenstand des Schiedsverfahrens waren Ansprüche von interSPA auf Entschädigung wegen des Heimfalls des Erbbaurechts im Zusammenhang mit dem Hallen- und Freibadkomplex in Marktheidenfeld. interSPA hatte insgesamt 9,5 Millionen Euro geltend gemacht. Das Schiedsgericht hat diese Ansprüche nun als unbegründet zurückgewiesen. Die Stadt Marktheidenfeld muss keine Zahlungen leisten und behält das Hallen- und Freibad, das durch den Heimfall in ihr Eigentum übergegangen ist.
interSPA wurde verurteilt, die Kosten des Schiedsverfahrens zu tragen und muss der Stadt Marktheidenfeld ihre Aufwendungen für Anwalts- und Verfahrenskosten erstatten.
Der Rechtsstreit hatte sich aus dem im Jahr 2010 geschlossenen Public-Private-Partnership-Vertrag, kurz PPP-Vertrag, über Bau und Betrieb des Bades ergeben. Die Stadt hatte die Rückübernahme des Bades, die juristisch „Heimfall“ genannt wird, im Jahr 2021 erklärt, nachdem die Erbbauberechtigte vorsätzliche Verstöße gegen abwasserrechtliche Vorschriften begangen hatte. Dieser Heimfall war bereits in einem vorangegangenen Schiedsverfahren von 14. Juli 2022 für berechtigt erklärt worden.
Der aktuelle Schiedsspruch bestätigt die Rechtmäßigkeit des Handelns der Stadt bei der Heimfallerklärung und die Wirksamkeit der vertraglichen Regelungen. Dieses Rechtsverfahren endet somit mit einem vollständigen Erfolg für die Stadt Marktheidenfeld.
Nicht abgeschlossen sind jedoch zusätzliche juristische Auseinandersetzungen, die die Stadt auch in den nächsten Monaten noch beschäftigen werden.
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