OSTHEIM BEI HOFHEIM IN UNTERFRANKEN IM LANDKREIS HASSBERGE – Am Donnerstagnachmittag schritten Polizeibeamte ein, als ein Kind ohne Führerschein und Versicherung ein Hoverboard führte. Gegen die Mutter des Mädchens wird nun aufgrund zweier Straftaten ermittelt. Die Polizei bittet bei der Nutzung derartiger Kraftfahrzeuge um Vorsicht.
Am Donnerstag, gegen 17:30 Uhr, stoppten Beamte der Haßfurter Polizei ein Kind in der Ostheimer Hauptstraße. Die Schülerin war auf einem sogenannten Hoverboard unterwegs. Hierbei handelt es sich um ein zweirädriges Elektroboard, auf dem man steht und es durch Gewichtsverlagerung steuert. Das Problem: Es erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 15 km/h und ist somit ein Kraftfahrzeug. Im öffentlichen Straßenverkehr sind diese Boards führerschein- und versicherungspflichtig. Weder noch lag vor.
Das Mädchen ist strafunmündig. Durch die Haltereigenschaft liegt in diesem Fall die Verantwortung bei der Mutter. Die Polizei ermittelt nun gegen die Frau wegen Ermächtigung zum Fahren ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Hinweis der Polizei: Nutzen Sie Kraftfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum nur, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls drohen Bußgelder und straf- bzw. zivilrechtliche Konsequenzen (z. B. fehlende Versicherung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, und möglicherweise persönliche Haftung bei Unfällen).
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