UNTERFRANKEN – Die Untersuchung von Arbeitsunfällen gehört zum Alltag der unterfränkischen Gewerbeaufsicht. Meist wird eine Meldung über einen Arbeitsunfall mit mittleren, schweren oder gar tödlichen Verletzungen durch die Polizei übermittelt.
Aber auch bei Unfällen, bei denen keine Polizei involviert wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Unfallanzeige an die Arbeitsschutzbehörde und seinen Unfallversicherungsträger, z.B. branchenspezifische Berufsgenossenschaften, zu tätigen, wenn die durch den Unfall verursachte Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauert.
Insgesamt sind mehrere Akteure an der Unfalluntersuchung beteiligt: Die Berufsgenossenschaft begutachtet den Unfallhergang seitens des Versicherungsträgers. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Hinblick auf Straftaten (Tötung, Körperverletzung und Sachschaden) und die Gewerbeaufsicht agiert als staatliche Überwachungsbehörde in Sachen Arbeitsschutz, ordnet bei Bedarf im betroffenen Betrieb Maßnahmen an und gibt ihre Erkenntnisse, sofern gefordert, an die Staatsanwaltschaft weiter. Wegeunfälle, die auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder zurück passieren, gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle und sind über die Berufsgenossenschaft versichert, werden jedoch von der unterfränkischen Gewerbeaufsicht nur in einzelnen Fällen untersucht.
Im Jahr 2025 betrug die Anzahl der polizeilichen Meldungen 148 Fälle und ist im Vergleich zu Vorjahren die niedrigste in den letzten fünf Jahren (2024: 227, 2023: 170, 2022: 191, 2021: 231, 2020: 258). Unter diesen Meldungen waren auch zwei Unfälle mit tödlichem Ausgang:
Mitte Januar 2025 wurde im Landkreis Schweinfurt eine als Reinigungskraft beschäftigte Frau auf dem Betriebsgelände eines Recycling-Betriebs von einem anfahrenden LKW erfasst und schwer verletzt, die Verunfallte verstarb später im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Ende Juli stürzte in Aschaffenburg ein Wartungsmitarbeiter in einem Sägewerk bei Montagearbeiten auf einem Laufsteg aus 5 Metern Höhe ab und kam dabei ums Leben.
Schwere und tödliche Unfälle werden häufig dadurch verursacht, dass eine aufwändigere, aber dafür sichere Arbeitsweise nicht befolgt wird. Nachlässigkeit in der Ermittlung und Beurteilung von möglichen Gefahren (Gefährdungsbeurteilung) und mangelnde Informationsweitergabe über tatsächliche Gefährdungen bei der jeweiligen Tätigkeit (Unterweisungen) können ein Unfallgeschehen begünstigen. Die vermeintliche finanzielle oder zeitliche Ersparnis fordert jedoch am Ende den Höchstpreis – ein Menschenleben. Ist man täglich bei der Arbeit Gefahren ausgesetzt, tritt ein gewisser „Gewöhnungseffekt“ ein, die Achtsamkeit lässt nach und das führt früher oder später zu Unfällen.
Jeder dieser Unfälle hat zusätzlich schwer zu beziffernde Folgen für Angehörige, Freunde und Kollegen. Aus der Sicht des rechtlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind vor allem unmittelbare Zeugen – oft sind es Arbeitskollegen – solcher Unfälle aufgrund einer Traumatisierung als Mitverletzte zu betrachten, auch wenn die Verletzungen rein seelischer Natur sind.
Die Zahl der Unfälle bei der Arbeit mit tödlichem Ausgang in Unterfranken liegt trotz leichter Schwankungen seit 20 Jahren im einstelligen Bereich und folgt der deutschlandweiten Entwicklung. In den letzten 40 Jahren hat sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt mehr als halbiert.
Das Bewusstsein für Gefährdungen am Arbeitsplatz spielt eine maßgebliche Rolle in der Festlegung der Schutzmaßnahmen und des Verhaltens bei der Arbeit. Der Rückgang der tödlichen Verletzungen bei der Arbeit ist auch auf ein höheres Arbeitsschutzniveau zurückzuführen, welches auf verbesserten Arbeitsschutzgesetzen und einer erfolgreichen Präventionsarbeit basiert. Ferner ist die qualitative Verbesserung der (auch innerbetrieblichen) Rettungsmaßnahmen und der unfallmedizinischen Versorgung für das Erhalten vieler Leben verantwortlich.
Regierungspräsidentin Dr. Susanne Weizendörfer warnt jedoch davor, angesichts dieser Erfolge in den Bemühungen zum Arbeitsschutz nachzulassen: „Dieser Rückgang der Unfallzahlen ist kein Selbstläufer. Er sollte vielmehr Ansporn sein, auch zukünftig wachsam zu sein und das Thema Arbeitsschutz im Betrieb und auf Baustellen nicht zu vernachlässigen.“
Foto: ChatGPT / künstliche Intelligenz

