Kein Feuerwerk in Volkach: Im gesamten Altstadtbereich darf nicht geböllert werden – auch Marktheidenfeld warnt

Kein Feuerwerk in Volkach: Im gesamten Altstadtbereich darf nicht geböllert werden – auch Marktheidenfeld warnt
Bild von Till Frers auf Pixabay

VOLKACH – Die Bevölkerung wird gebeten folgende Anordnung der Stadt Volkach zu Silvester und Neujahr zu beachten: Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern am 31.Dezember 2025 und am 1. Januar 2026!

In folgenden Ortsbereichen darf kein Feuerwerkskörper abgebrannt werden:

  • Im gesamten Altstadtbereich von Volkach (Hauptstraße, Marktplatz, Oberer Markt, Bahnhofstraße, Prof.-Jäcklein-Straße, Richard-Haupt-Straße, In den Gräben, Untere Zwingergasse, Storchgasse, Grabengasse, Untere Spitalgasse, Mittlere Spitalgasse, Obere Spitalgasse, Bgm.-Berz-Straße, Schulgasse, Badgasse, Kellereigasse, Hetzersgasse, Obere Zwingergasse, Zehentgasse, Pfarrgasse, Spitalstraße, Mittl. Zwingergasse, Höfleinsgasse, Gänseplatz, Stockgasse, Schelfengasse, Kreuzgasse, Weinstraße, Sackgasse, Manggasse, Am Zeilitzheimer Tor)
  • In der Nähe von Kirchen und Gärtnereien in Volkach und den Stadtteilen. Hier ist ein Abstand von mindeste

ns 100 Meter einzuhalten.

Die Stadtverwaltung weist daraufhin, dass das Sicherheits- und Unfallrisiko zu hoch ist. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Zusätzlich zu dieser Anordnung macht die Stadtverwaltung darauf aufmerksam, dass das Überlassen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 an Personen unter 18 Jahren verboten ist. Hier sind auch die Erziehungsberechtigten gefordert, entsprechend ihrer Aufsichtspflicht die Kinder darauf hinzuweisen. Es wird gebeten, auch Gäste über die Anordnung zu unterrichten.

Die Stadt Volkach bittet um Verständnis und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Rutsch ins Jahr 2026!

Kein Feuerwerk in der Nähe zu Fachwerkhäusern

Stadt Marktheidenfeld und Polizei weisen auf Brandgefahr hin

Marktheidenfeld. Die Stadt Marktheidenfeld weist zum Jahreswechsel darauf hin, dass im gesamten Stadtgebiet und in den Stadtteilen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Senioreneinrichtungen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist.

Auch ohne eigens eingerichtete Verbotszonen ist Feuerwerk oder Böllerschießen insbesondere in direkter Nähe zu Fachwerkhäusern verboten. Entsprechende Gebäude befinden sich im gesamten Marktheidenfelder Altstadtbereich zwischen Luitpoldstraße und dem Mainufer sowie zwischen Mainbrücke und Lohgraben.

Erster Bürgermeister Thomas Stamm appelliert daran, gerade in den ländlich geprägten Stadtteilen auf Tiere Rücksicht zu nehmen und nicht in der Nähe von Tierstallungen zu böllern. Für ein generelles Böllerverbot in diesen Bereichen bestehe auch nach Rücksprache mit dem Bayerischen Städtetag keine rechtliche Handhabe, so Stamm.

Das Zünden von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar gestattet. Das Nichtbeachten dieser Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Die Polizeiinspektion Marktheidenfeld wird rund um den Jahreswechsel – wie jedes Jahr – verstärkt im Einsatz sein. Damit niemand zu Schaden kommt, bedankt sich die Polizei im Voraus für die gegenseitige Rücksichtnahme und Beachtung der für die Sicherheit aller Feiernden geltenden Bestimmungen.

Insbesondere sollten nur sichere Feuerwerkskörper, die an ihrer BAM- bzw. CE-Kennzeichnung zu erkennen sind, verwendet werden. Andernfalls drohen unter Umständen schwere Verletzungen sowie ein Strafverfahren.

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