WÜRZBURG – An der Einmündung Heriedenweg / Stuttgarter Straße hat die Stadt Würzburg seit kurzem das erste Grünpfeilschild im Stadtgebiet angebracht, welches ausschließlich für den Radverkehr gilt.
Hier ist nun unter bestimmten Voraussetzungen das Abbiegen nach rechts für Radfahrende bei Rot erlaubt.
Für Radfahrende gilt:
Es muss an der Haltelinie angehalten werden und es darf erst dann abgebogen werden, wenn eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender ausgeschlossen ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten. (Es gilt also weiterhin erhöhte Vorsicht!)
Obwohl das „Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“ als offizielles Verkehrsschild (Zeichen 721) bereits 2020 in den Verkehrszeichenkatalog aufgenommen wurde, haben bisher die Verwaltungsvorschriften, die regeln unter welchen Voraussetzungen ein solches Verkehrszeichen von der Stadt Würzburg angeordnet werden darf, gefehlt. Nun, da der umfangreiche Kriterienkatalog vorliegt, werden weitere Standorte einzelfallbezogen geprüft.
Ein wichtiger Aspekt ist der Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern, die die Fahrbahn queren. Der erste Grünpfeil für Radfahrende wurde deshalb an einer Kreuzung montiert, wo der nach rechts abbiegende Radverkehr nicht auf querenden Fußverkehr trifft.
Für den Radfahrenden aus dem Heriedenweg, der bei Rot abbiegt, gilt die besondere Verpflichtung, den Vorrang des Verkehrs auf der Stuttgarter Straße, der Grün hat, zu beachten.
Mit dem neuen Verkehrszeichen wird der Radverkehr in Würzburg wieder ein Stück attraktiver und komfortabler. Gleichzeitig appelliert die Stadt Würzburg an Radfahrende, die damit auferlegten Sorgfaltspflichten beim Abbiegen zu beachten, um die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
Auf dem Bild: Bei diesem Verkehrszeichen dürfen Radfahrende nun trotz roter Ampel rechts abbiegen.
Foto: Johanna Ries

