Ladendieb wird nur einen Tag nach der Tat zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt

Ladendieb wird nur einen Tag nach der Tat zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt
Foto Bundespolizei

WÜRZBURG / INNENSTADT – Durch das sogenannte beschleunigte Verfahren folgte für einen Ladendieb am Mittwoch die Freiheitsstrafe. Ein Ladendetektiv hatte drei Männer am Dienstagabend beim Diebstahl von hochwertigen Parfums beobachtet.

Der Mitarbeiter hielt die Tatverdächtigen fest und alarmierte die Polizei. Bereits einen Tag später stand, einer der beiden Tatverdächtigen, der 31-Jährige, vor dem Richter und mussten sich für seine Tat verantworten.

Der Ladendetektiv beobachte am Dienstag, gegen 19:00 Uhr, zwei algerische Männer im Alter von 23 und 31 Jahren, wie sie hochwertige Parfums aus den Regalen nahmen und diese anschließend an einen 33-jährigen Algerier übergaben. Anschließend verschließen alle drei Männer das Kaufhaus in der Schönbornstraße. Der Ladendetektiv verständigte die Polizei und verfolgte die Männer bis zum Eintreffen der Beamten. Bei einer Durchsuchung der Personen konnten zwei hochwertige Parfums im Wert von fast 300 Euro festgestellt werden.

Auf Anordnung der Würzburger Staatsanwaltschaft nahmen die Beamten die Tatverdächtigen vorläufig fest und führten den 31-Jährigen bereits am Mittwoch, einen Tag nach der Tat, dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vor. Da der 31-Jährige bereits wegen eines gleichgelagerten Fall Mitte September auffällig war, wurde er, im sogenannten beschleunigten Verfahren, wegen wiederholten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Der 23- und 33-Jährige wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen, da es sich um Ersttäter handelte.

Anmerkung: Erklärung „Beschleunigtes Verfahren“

Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist in den Paragrafen 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt und stellt eine besondere Verfahrensart dar, die in einfach liegenden Fällen eine schnelle und effektive Aburteilung ermöglichen soll. Dabei soll die Strafe „der Tat auf dem Fuße folgen“.

Damit ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür darf zunächst die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht höher als ein Jahr sein. Auf diese Weise ist von vornherein ausgeschlossen, dass das beschleunigte Verfahren bei schweren Delikten durchgeführt werden kann. Daneben muss die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren stellen.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder klarer Beweislage zu einer sofortigen Verhandlung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens geeignet ist. Damit ist gemeint, dass die Hauptverhandlung sofort oder in deutlich kürzerer Zeit als im normalen Verfahren durchgeführt und aller Erwartung nach auch innerhalb eines Termins abgeschlossen werden kann.

Schließlich muss es sich bei dem Beschuldigten um einen Erwachsenen oder um einen Heranwachsenden, also eine Person ab 18 bis einschließlich 20 Jahren, handeln. Bei Jugendlichen, also Personen ab 14 bis einschließlich 17 Jahren, ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nicht zulässig.

Weitere Zeugenaufrufe

Polizeiinspektion Bad Neustadt an der Saale

BAD NEUSTADT AN DER SAALE, OT HERSCHFELD, LKR. RHÖN-GRABFELD. Zwischen dem 6. und 8. Oktober wurde in der Weimarer Straße mutwillig ein grauer Peugeot verkratzt. Der Täter ist unbekannt.

SANDBERG, LKR. RHÖN-GRABFELD. Zwischen dem 6. und 20. Oktober wurden drei Eichenstämme von einer Wiese am Waldrand zwischen Sandberg und Kilianshof entwendet. Die unmarkierten Stämme hatten eine Länge von drei Metern.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Neustadt / Saale unter Tel. 09771/606-0 entgegen.

Polizeiinspektion Haßfurt

HASSFURT, OT PRAPPACH, LKR. HASSBERGE. Am Mittwoch, zwischen, 10:30 Uhr und 16:00 Uhr, wurde ein Opel Zafira in der Wachthügelstraße angefahren und beschädigt. Sowohl der linke Außenspiegel als auch die Fahrertüre des Geparkten wurden hierbei verkratzt. Der Verursacher hat sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.

HASSFURT. An der Ecke Echterstraße und Sauerländig hat ein Unbekannter mutwillig einen geparkten Audi verkratzt. Die Tat ereignete sich zwischen Sonntag und Mittwoch.

HOFHEIM IN UNTERFRANKEN, LKR. HASSBERGE. Am Mittwoch, gegen 11:00 Uhr, kam es auf der B 303, auf Höhe Ostheim, zu einem Unfall im Begegnungsverkehr. Zwei Sattelzugmaschinen fuhren in entgegengesetzter Richtung aneinander vorbei und es kam zur Spiegelberührung. Der Unfallverursacher fuhr ohne anzuhalten weiter in Richtung Burgpreppach.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Haßfurt unter Tel. 09521/927-0 entgegen.

Polizeiinspektion Schweinfurt

SCHWEBHEIM, LKR. SCHWEINFURT. In der Hauptstraße kam es am Dienstag, zwischen 15:00 Uhr und 20:30 Uhr, zu einer Unfallflucht. Einem am Straßenrand geparkten Ford Galaxy wurde hierbei der linke Außenspiegel beschädigt.

SCHWEINFURT / HOCHFELD. Am Mittwoch, zwischen 11:15 Uhr und 12:40 Uhr, kam es in der Robert-Koch-Straße zu einem Unfall. Ein geparkter schwarzer Mercedes GLC parkte hierbei vor dem MVZ, als ein Unbekannter das Heck beschädigte. Der Verursacher ist unbekannt.

BERGRHEINFELD, LKR. SCHWEINFURT. Am Mittwoch, zwischen 15:15 Uhr und 15:30 Uhr, wurde ein Gartenzaun durch einen Sattelzug beschädigt. Der Unbekannte touchierte beim Rangieren in der Friedhofstraße den Zaun und beschädigte diesen hierbei. Der Verursacher ist derzeit unbekannt.

Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Schweinfurt unter Tel. 09721/202-0 entgegen.

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