BURGLAUER IM LANDKREIS RHÖN-GRABFELD – Ein Verkehrsteilnehmer teilte am frühen Sonntagmorgen mit, dass zwischen Bad Neustadt und Münnerstadt, auf Höhe von Burglauer, ein verendetes Reh auf der Fahrbahn liegen würde.
Die eintreffende Polizeistreife bemerkte in der Nähe der Unfallstelle zusätzlich einen verlassenen Kleinwagen, der im Grünstreifen stand. Sie bat zwecks Klärung des Sachverhaltes eine benachbarte Polizeidienststelle um Unterstützung, welche eine Nachschau an der Anschrift des Fahrzeughalters durchführte.
Die Kollegen trafen den vermutlichen Fahrer zuhause an. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bei dem Mann ergab einen Wert von 0,86 Promille, weshalb eine Blutentnahme durchgeführt wurde. Zur Ermittlung der Fahrereigenschaft sind noch weitere Ermittlungen notwendig.
Der zuständige Jagdpächter wurde über das getötete Tier informiert. Der Sachschaden am Pkw wurde auf ca. 1.500 Euro beziffert.
Polizeistreife verhütete eine Trunkenheitsfahrt
BAD NEUSTADT AN DER SAALE – Einer Polizeistreife fiel am Sonntagmorgen, kurz vor 8 Uhr, ein mit zwei Personen besetzter Pkw auf, der am Festplatz stand. Auf Nachfrage der Beamten erläuterte die Fahrerin, dass diese ihren Begleiter zu seinem dort geparkten Auto gebracht hatte, mit dem er anschließend nach Hause fahren wollte.
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest bei der Frau ergab einen Wert von 0,00 Promille. Der Mann willigte vor dem geplanten Fahrtantritt ebenfalls in einen Atemalkoholtest ein. Dieser ergab einen Wert von 0,76 Promille. Nach der folgenden polizeilichen Belehrung stellten die Beamten die Fahrzeugschlüssel zur Verhütung einer Trunkenheitsfahrt sicher und bewahrten diese bis zur Erlangung der Fahrtauglichkeit auf der Dienststelle auf.
Pkw-Fahrer mit 1 Promille unterwegs: Trunkenheitsfahrt beendet
BAD NEUSTADT AN DER SAALE – Ebenfalls am Sonntagmorgen, gegen 08:45 Uhr, überprüfte eine Polizeistreife den Fahrer eines Pkws, der in der Siemensstraße fuhr. Ein durch ihn freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,00 Promille. Dem 19-Jährigen wurde von den Beamten daraufhin die Weiterfahrt untersagt. Nachdem sein Fahrzeug verkehrssicher abgestellt wurde, erfolgte eine Blutentnahme auf der Dienststelle. Auf den Fahrer kommt nun neben einem Führerscheinentzug eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr zu.