Bundespolizisten nehmen tatverdächtigen Ladendieb fest und stellen ein mitgeführtes Kampfmesser sicher

Bundespolizisten nehmen tatverdächtigen Ladendieb fest und stellen ein mitgeführtes Kampfmesser sicher
Symbolbild Bahnpolizei

WÜRZBURG – Am Mittwochnachmittag (27. August) gegen 15:20 Uhr kam es in einem Drogeriemarkt am Würzburger Hauptbahnhof zu einem Polizeieinsatz. Eine aufmerksame Mitarbeiterin der Filiale beobachtete einen Mann beim Diebstahl mehrerer Artikel. Umgehend informierte sie die Bundespolizei.

Die eintreffenden Bundespolizisten, stellten einen 59-jährigen Mann fest, der auf dem Kassenband saß. Als sie den Tatverdächtigen aufforderten aufzustehen, erkannten die Beamten ein größeres Messer, zugriffsbereit, in der Gesäßtasche des Mannes. Aufmerksam und unter Androhung des Einsatzes von Zwangsmitteln, forderten die Bundespolizisten den Mann auf, das Messer niederzulegen. Nachdem der 59-Jährige der Aufforderung nachkam, nahmen die Polizisten den Mann vorläufig fest und verbrachten ihn zur Dienststelle.

Bei der anschließenden Personalienüberprüfung stellten die Bundespolizisten unter anderem fest, dass gegen den Mann ein gerichtliches Verbot vorlag, Waffen, insbesondere Messer, zu führen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 2,6 Promille. Das mitgeführte Messer hatte eine Klingenlänge von 29cm, das Führen unterliegt somit dem Waffenrecht. Es wurde sichergestellt.

Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren aufgrund des Verdachts des Diebstahls mit Waffen, zudem verstieß er gegen gerichtlich angeordnete Auflagen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ordnete eine Haftvorführung für den 28. August an.

Die Bundespolizeiinspektion Würzburg ist eine von 15 Bundespolizeiinspektionen der Bundespolizeidirektion München. Ihr örtlicher Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf ganz Unterfranken und Teile Oberfrankens. Der Inspektion Würzburg angegliedert sind die Bundespolizeireviere Aschaffenburg und Bamberg. Die Kernkompetenzen der Bundespolizeiinspektion Würzburg liegen in der Gewährleistung der Sicherheit der Benutzer der Bahn und der Bahnanlagen sowie in der Strafverfolgung auf dem Gebiet der Eisenbahnen des Bundes.

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